‚Zeitenwende‘ bei der Arbeitsmarktintegration? Teilhabe und Prekarität von Ukrainerinnen und Ukrainern am deutschen Arbeitsmarkt
Berlin, 31. August 2022
Vor dem russischen Angriffskrieg waren ukrainische Arbeitskräfte häufig unter prekären Arbeitsbedingungen im juristischen Nischen- und Graubereich des deutschen Niedriglohnsektors beschäftigt. Mit der Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie haben ukrainische Flüchtlinge in Europa kollektiv einen anerkannten Schutzstatus und damit auch sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie arbeitsfördernden Maßnahmen und Leistungen der deutschen Grundsicherung erhalten. Damit ihre Arbeitsmarktintegration gelingt, müssen jedoch auch individuelle und strukturelle Risikofaktoren berücksichtigt und abgemildert werden, so der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) zu Ergebnissen aus einem aktuellen Forschungsprojekt. Auch die behördliche Umsetzung der Regelungen sei wichtig, erläutert Dr. Holger Kolb, Leiter des Forschungsprojekts. „Konkret geht es darum, wie schnell und reibungsarm Leistungsauszahlung, Weiterbildung und Arbeitsvermittlung im Falle der Flüchtlinge erfolgen, wie gut sie ineinandergreifen und ob dabei individuelle Faktoren berücksichtigt werden können. Es geht um Fragen der Kinderbetreuung, des Spracherwerbs, der Beratung zu sozial- und arbeitsrechtlichen Themen und der zügigen Anerkennung von Qualifikationen.“
Weiterführende Links und Informationen:
- Der Policy Brief „‚Zeitenwende‘ bei der Arbeitsmarktintegration? Teilhabe und Prekarität von Ukrainerinnen und Ukrainern am deutschen Arbeitsmarkt“ steht unter diesem Link zum Download zur Verfügung.
- Die Presseinformation „Arbeitsmarktintegration ukrainischer Flüchtlinge: Voraussetzungen geschaffen, Umsetzung entscheidet“ können Sie lesen, wenn Sie diesem Link folgen.
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