Dr. Schu bei Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Berlin/Kiel, 2. Februar 2022
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, im Rahmen einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags zu zwei Anträgen zur Ausweitung des Ausländerwahlrechts Stellung zu nehmen. Zur Diskussion standen ein Antrag der Abgeordneten des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) („Kommunalwahlrecht für alle einführen“) sowie ein Alternativantrag der Fraktion der SPD („Für ein zeitgemäßes Wahlrecht“). Das in beiden Anträgen zum Ausdruck gebrachte Ziel, das kommunale Wahlrecht im Wege einer Verfassungsänderung auf länger aufhältige Drittstaatsangehörige auszudehnen, wird vom SVR aus integrationspolitischen Gründen unterstützt. Er schlägt vor, dies für solche Drittstaatsangehörige zu eröffnen, die eine Niederlassungserlaubnis bzw. eine Daueraufenthaltserlaubnis/EU besitzen. Skeptisch steht der SVR hingegen der einseitigen Einführung eines Landtagswahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gegenüber. Aus Sicht des SVR ist eine europaweit abgestimmte Stärkung der Unionsbürgerschaft und ein damit verbundenes europaweites Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger der EU einem nationalen Alleingang vorzuziehen. Grundsätzlich sollte auch auf eine wirksamere Einbürgerungspraxis hingewirkt werden. SVR-Geschäftsführerin Dr. Schu stellte die Position des SVR am 2. Februar im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags vor.
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