Varianten von Konnexität im Erwerbsmigrationsrecht
Kurzinformation | April 2025
Im Bereich des Aufenthaltsrechts bezeichnet der Begriff Konnexität den Zusammenhang zwischen der Beschäftigung, die eine ausländische Arbeitskraft in Deutschland ausüben soll, und der seitens der ausländischen Arbeitskraft vorhandenen Qualifikation. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat sich hier einiges geändert. Die SVR-Kurzinformation beschreibt die vier Konnexitätskonstellationen im deutschen Erwerbsmigrationsrecht und geht auf ihre Praxisrelevanz ein.