Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit (aktualisierte Fassung)

Kurz & bündig | Oktober 2024

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat ein Faktenpapier veröffentlicht, in dem wichtige Regelungen der Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit dargestellt werden. Das Paket aus Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Jahr 2023 hat den rechtlichen Rahmen vor dem Hintergrund des zunehmenden Arbeitskräftemangels weiter ausgebaut. Es öffnet den deutschen Arbeitsmarkt für Personen mit ausländischen Qualifikationen, die nicht als gleichwertig zu deutschen Standards anerkannt sind.

Angekommen und transnational verbunden: Afghanische Zugewanderte in Deutschland

Studie | Oktober 2024

Die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen aus Afghanistan ist im letzten Jahrzehnt im Zuge der Fluchtmigration stark gestiegen. Viele stehen noch am Anfang ihres Integrationsprozesses, angesichts der Lage in Afghanistan ist es aber wahrscheinlich, dass sie auf längere Sicht in Deutschland bleiben. Gleichzeitig pflegen sie transnationale Verbindungen in ihr Herkunftsland. Im Rahmen des Forschungsprojekts „Transnationale Netzwerke und zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Kontext von Fluchtmigration: Die afghanischen und syrischen Communities in Deutschland“ hat der wissenschaftliche Stab des SVR die Lebenssituation afghanischer Zuwanderinnen und Zuwanderer in Deutschland untersucht: Wie haben sie sich in Deutschland eingelebt? Vor welchen Herausforderungen stehen sie? Wie sehen ihre sozialen Netzwerke in Deutschland aus und welche Verbindungen haben sie nach Afghanistan?

Die Befragung liefert erste Einblicke in die Lebensrealitäten und transnationalen Verbindungen der afghanischen Community. Die Daten, die mittels einer Online-Befragung erhoben wurden, ermöglichen auch einen Vergleich zwischen afghanischen Zugewanderten, die nach der Machtübernahme der Taliban 2021 zugezogen sind, und denjenigen, die schon länger in Deutschland leben. Die Studie trägt dazu bei, Ankommensprozesse und transnationale Dynamiken im Kontext der Fluchtmigration besser zu verstehen, und gibt so Aufschluss über die Lebenssituation einer wichtigen Zuwanderergruppe in Deutschland.

Zufluchtsland als neue Heimat: Einbürgerung von Geflüchteten nach der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts

Policy Brief | September 2024

Welche Erfahrungen machen Geflüchtete mit der Einbürgerung? Wie wirkt sich das auf ihre weitere Integration und die Teilhabe in der Gesellschaft aus? Welche Chancen und welche Hürden bringt die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist? Um diese und weitere Fragen geht es in dem Forschungsprojekt „Einbürgerung als ‚Integrationsbooster‘ für Geflüchtete“ des wissenschaftlichen Stabs des SVR. Hintergrund ist auch der aktuelle Einbürgerungsboom: Mit gut 200.000 Einbürgerungen wurde 2023 ein neuer Höchststand erreicht. Dieser Anstieg ist vor allem auf Geflüchtete zurückzuführen, die immer häufiger die Kriterien für eine Einbürgerung erfüllen und im Vergleich zu anderen Zugewanderten ein besonders hohes Interesse daran zeigen, sich einbürgern zu lassen. Das Projekt wird von der Stiftung Mercator gefördert und läuft bis 2026. Ein erster Policy Brief stellt das bestehende Wissen gebündelt dar und identifiziert Forschungslücken.

SVR-Jahresbericht 2023

Jahresbericht | August 2024

2023 war ein migrations- und integrationspolitisch ereignisreiches Jahr: In Deutschland und der Europäischen Union stiegen die Flüchtlingszahlen wieder deutlich an. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs hat die EU über vier Millionen ukrainische Flüchtlinge aufgenommen, mehr als ein Viertel von ihnen leben in Deutschland. Im Bereich des individuellen Asyls wurden 2023 mehr Erstanträge registriert als im Vorjahr. Vor diesem Hintergrund verständigten sich das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die EU-Kommission auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Auch auf nationaler Ebene wurden Reformen in den Bereichen Integration und Migration beschlossen. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) begleitete die Entwicklungen gemäß seinem Mandat, als unabhängiges Gremium Politik und Öffentlichkeit wissenschaftsbasiert zu beraten. Der vorliegende Jahresbericht gibt einen Einblick in Aufgaben und Arbeit des SVR und der ihn unterstützenden Geschäftsstelle. Dabei geht er u. a. auf das SVR-Jahresgutachten 2023 und Inhalte aus Forschungsprojekten ein. Auch Reformvorhaben der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung sowie zum Staatsangehörigkeitsrecht wurden vom SVR inhaltlich begleitet.

Jahresbericht – Download:

Fakten zu Flucht und Asyl (aktualisierte Fassung)

Kurz & bündig | Juli 2024

In einem Faktenpapier hat der Sachverständigenrat für Integration und Migration die wichtigsten Informationen und Zahlen zur Asylpolitik in Deutschland und der EU zusammengestellt. Darin enthalten sind Daten zu Asylanträgen, Herkunftsländern, Schutzquoten und Aufenthaltsbeendigung. Zudem gibt es Informationen zu Asylverfahren und -leistungen sowie Regelungen im Bildungsbereich und für die Erwerbstätigkeit. Ein gesonderter Abschnitt informiert über die aktuelle Fluchtzuwanderung aus der Ukraine.

Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Stellungnahme | Juli 2024

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde vom Presse- und Informationsamts der Bundesregierung eingeladen, zur Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) Stellung zu nehmen.

Der SVR hat sich in der jüngeren Vergangenheit mit Fragestellungen beschäftigt, die Berührungspunkte zu Nachhaltigkeitsthemen aufweisen. In seinem 2023 veröffentlichten Jahresgutachten hat er den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration analysiert und entsprechende Handlungsoptionen entwickelt. Der SVR empfiehlt der Bundesregierung, auch die Aspekte, die hieraus für eine Klimaaußen- und
-migrationspolitik resultieren, in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie zu berücksichtigen. Die Stellungnahme geht auf ausgewählte Aspekte aus dem Jahresgutachten ein.

Integration in Schleswig-Holstein. Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers 2022

Expertise | Juni 2024

Insgesamt erweisen sich die Einschätzungen der Bevölkerung zu Integration in Schleswig-Holstein trotz der vielfältigen Herausforderungen, die sich etwa durch große Fluchtbewegungen seit 2015 ergeben haben, als außerordentlich stabil und krisenfest. In unterschiedlichen Lebensbereichen wie dem Arbeitsplatz oder der Nachbarschaft bestehen vielfältige Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte, die größtenteils als positiv erlebt werden. Zudem bewerten Menschen mit Migrationsgeschichte ihre Deutschkenntnisse inzwischen besser als in der letzten Erhebung aus dem Jahr 2020. In ihrem Freundes- und Bekanntenkreis kommunizieren sie – ähnlich wie im übrigen Bundesgebiet – inzwischen häufiger auf Deutsch. Auch beim politischen Engagement sowie dem Institutionenvertrauen gibt es nur vereinzelt Abweichungen vom Durchschnitt im übrigen Bundesgebiet. Dennoch gibt es für die Integrationspolitik in Schleswig-Holstein weiterhin wichtige Aufgabenfelder: Wie im übrigen Bundesgebiet besteht eine deutliche Partizipationslücke im Bereich der politischen Beteiligung zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.

Die Expertise stützt sich auf eine Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers 2022 und vergleicht diese mit Ergebnissen der Erhebung von 2020. Sie wurde im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein erstellt.

Kein Pass. Nirgends? Politische, rechtliche und verwaltungspraktische Ansätze im Umgang mit Staatenlosigkeit

Studie | Juni 2024

Die Zahl der in Deutschland lebenden Personen ohne oder mit einer ungeklärten Staatsangehörigkeit ist in den letzten Jahren stark gestiegen. In Deutschland sind die mit der Ausführung des Aufenthaltsrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts befassten Behörden für die Feststellung von Staatenlosigkeit wichtige Akteure. Ihr Handeln bestimmt die Rechtsstellung und die Lebenspraxis der Betroffenen. Über die Entscheidungspraxis deutscher Ausländerbehörden im Kontext von Staatenlosigkeit gibt es bislang jedoch keine systematischen Erkenntnisse; die Verwaltung gilt als ‚Blackbox‘. Daher hat der wissenschaftliche Stab des SVR im Rahmen einer Studie untersucht, wie die Feststellung von Staatenlosigkeit in der behördlichen Praxis erfolgt, wer für die Behörden wann als staatenlos gilt, welche Ermessensspielräume es dabei gibt und welche Herausforderungen bestehen. Die Studie gibt Handlungsempfehlungen für die Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.

Die Studie wurde gefördert von der Robert Bosch Stiftung.

Neue Wege, neue Hürden? Die Staatsangehörigkeitsrechtsreform und mögliche Folgen für Behörden und vulnerable Gruppen

Policy Brief | Juni 2024

Am 27. Juni tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Neben deutlichen Liberalisierungen bei der Einbürgerung bringt es auch Verschärfungen mit sich. So wird künftig die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung strenger gehandhabt; Ausnahmeregelungen werden weitgehend abgeschafft. Der wissenschaftliche Stab des SVR hat vor diesem Hintergrund untersucht, welche praktischen Auswirkungen die Änderung für Betroffene und Behörden haben kann. Zukünftig besteht für Menschen, die ihren Lebensunterhalt beispielsweise aufgrund von Erwerbsunfähigkeit, einer Behinderung oder wegen der Pflege von Angehörigen nicht eigenständig sichern können, kein Einbürgerungsanspruch mehr; ihnen steht nur eine Ermessenseinbürgerung mit entsprechender Härtefallprüfung offen. Es ist davon auszugehen, dass dies den Zugang zu politischen Teilhaberechten erschwert. Zudem ist mit einem höheren Aufwand für Behörden zu rechnen. Mittels einer Onlinestudie wurde auch ermittelt, wie Menschen in Deutschland zu Ausnahmeregelungen und Restriktionen in Zusammenhang mit der Einbürgerung vulnerabler Gruppen eingestellt sind. Dabei zeigt sich, dass die Bevölkerung gespalten ist: Gut vier von zehn Befragten befürworten Ausnahmen beim Kriterium der Lebensunterhaltssicherung für Auszubildende, Studierende, Personen, die Angehörige pflegen und Menschen mit Behinderung. Hingegen lehnt ein Viertel der Befragten bei erwerbsunfähigen, alleinerziehenden und Zugewanderten im Rentenalter eine Ausnahmeregelung grundsätzlich ab.

Stellungnahme zu den Möglichkeiten und Grenzen einer rechtskonformen Auslagerung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten

Stellungnahme | Juni 2024

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Prof. Dr. Hans Vorländer, und Prof. Dr. Winfried Kluth, Mitglied des SVR, wurden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eingeladen, aus Anlass eines Austausches von Sachverständigen im BMI im März 2024 Stellung zu den Möglichkeiten einer rechtskonformen Auslagerung von Asylverfahren in sichere Drittstaaten zu nehmen. Die im Nachgang des Gesprächs dem Ministerium übermittelte heute veröffentlichte gemeinsame Stellungnahme beider macht erhebliche Bedenken geltend.

Die diskutierten Vorschläge zu einer Auslagerung von Asylverfahren werfen erhebliche politische, juristische und operative Fragen auf. Das gilt vor allem für die Beachtung des in der Genfer Flüchtlingskonvention verankerten Prinzips der Nichtzurückweisung sowie das Verbot der kollektiven Ausweisung. Eine Kooperation mit Drittstaaten und im internationalen Verbund ist auch im Flüchtlingsschutz unabdingbar. Dazu braucht es mehr und bessere Migrationsabkommen, bei denen die Verantwortung nicht einfach ausgelagert, sondern geteilt werden muss. Es geht um die Öffnung regulärer Zugangswege etwa im Bereich der Arbeitsmigration und Migration zum Zweck der Aus- und Weiterbildung. Eine reine Auslagerung von Verfahren und Schutz hingegen würde die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union in Fragen der Menschenrechte nachhaltig erschüttern.