Daniel Thym und Holger Kolb bei Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Berlin, 28. November 2022

Ein Vorhaben der Bundesregierung ist es, einen sog. Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik zu bestreiten. Hierzu sind zahlreiche Reformen geplant, u. a. die Einführung eines Gesetzes für ein Chancen-Aufenthaltsrecht (Chancenaufenthaltsgesetz). Danach sollen unter anderem Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthalt in Deutschland am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet wurde, ein zeitlich befristetes Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können. Im Rahmen einer Anhörung des im Parlament federführenden Innenausschusses waren Daniel Thym, stv. Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration, und Holger Kolb, Leiter des Arbeitsbereichs Jahresgutachten, eingeladen, die zentralen Elemente des Gesetzes mit den Mitgliedern des Innenausschusses und anderen Sachverständigen zu diskutieren. Holger Kolb strich heraus, dass zum einen der Tatsache Rechnung getragen werde, dass eine Vielzahl von Flüchtlingen, die 2015/2016 eingereist waren, längerfristig in Deutschland aufhältig bleiben werde und für sie ein aufenthaltsrechtlicher Umgang gefunden werden müsse. Prof. Daniel Thym lenkte den Blick darauf, dass beim Umgang mit ausreisepflichtigen Personen der Gesetzgeber mit einem Zielkonflikt zwischen Integrationsförderung und Migrationssteuerung konfrontiert sei. Dieser Zielkonflikt werde durch eine vergangenheitsbezogene Stichtagsregelung nach dem Modell des Chancen-Aufenthaltsrechts besser austariert als durch dauerhafte Legalisierungsmöglichkeiten.

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