Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) möchte die Inhalte seiner Website allen Nutzerinnen und Nutzern möglichst uneingeschränkt zugänglich machen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen stoßen bei der Nutzung von Webangeboten immer wieder auf technische Barrieren, aber auch die Nutzung mobiler Anwendungen ist bisweilen mit Hindernissen verbunden. Der SVR ist deshalb bestrebt, seine Webseiten weitgehend barrierefrei zu gestalten. Bei der technischen Realisierung sind wir bemüht, die Richtlinien der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umzusetzen. Wie von der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit empfohlen, orientieren wir uns an einem Leitfaden für Online-Redakteure der Initiative „Barrierefrei informieren und kommunizieren – für alle“ (BIK für Alle).

Links zu den genannten Institutionen:

Wir freuen uns über Hinweise, wie wir die barrierefreie Nutzung unserer Website verbessern können.

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