Gesetzentwurf zur Änderung des Integrations- und Teilhabegesetzes: Hans Vorländer bei Anhörung im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Kiel, 30. August 2023
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, im Rahmen einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Stellung zu nehmen. Zur Diskussion stand der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Integrations- und Teilhabegesetzes für Schleswig-Holstein, zu dem der SVR im März 2023 eine Stellungnahme veröffentlicht hatte.
Der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Hans Vorländer erläuterte die Position des SVR, der die aktive Mitwirkung aller Beteiligten im Integrationsprozess durch den Änderungsentwurf gestärkt sieht. So wird die Rolle von Politik und Verwaltung, integrationsförderliche Rahmenbedingungen zu schaffen, hervorgehoben. Auch wird die Bestimmtheit des Gesetzes durch mehrere im Entwurf enthaltene Änderungen erhöht. Neben bereits an anderer Stelle definierten Zielbestimmungen sollen auch neue Instrumente auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, darunter die Ausweitung des Berufsschulbesuchsrechts für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte über das 18. Lebensjahr hinaus.
Zwar wird die Frage der finanziellen Hinterlegung der im Entwurf benannten Maßnahmen ausgeklammert; Verantwortlichkeiten in Politik und Behörden werden nicht klar benannt und zudem sind keine Änderungen in integrationsrelevanten Rechtsgebieten in Form eines Artikelgesetzes vorgesehen. Dennoch bietet der Gesetzentwurf aus Sicht des SVR konkrete Impulse für die Weiterentwicklung des schleswig-holsteinischen Integrationsgesetzes.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen.
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