Jan Schneider moderierte den Workshop des Europäischen Migrationsnetzwerkes zur Zukunft der ukrainischen Geflüchteten in der EU
Berlin/Nürnberg, 12. Juni 2024
Am 11. Juni hat die Europäische Kommission in Brüssel dem Rat vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor der russischen Aggression gegen die Ukraine fliehen, bis zum 4. März 2026 zu verlängern. Passend dazu veranstaltete die Nationale Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Online-Workshop zur Zukunft des Aufenthalts von Ukrainerinnen und Ukrainern. Hintergrund war eine gemeinsame EMN-Studie zur Umsetzung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, an der sich 24 EU-Mitgliedstaaten beteiligten.
Nach der Einführung durch Dr. Axel Kreienbrink, Leiter des BAMF-Forschungszentrums, wurden in drei Impulsvorträgen die nationalen aufenthaltsrechtlichen und integrationspolitischen Fragen in Deutschland, den Niederlanden und Litauen für die Gruppe der Vertriebenen aus der Ukraine behandelt. Trotz ähnlicher Verfahren in allen Mitgliedstaaten gibt es Unterschiede: In den Niederlanden müssen geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer einen Asylantrag stellen, um temporären Schutz zu erhalten, während dies in Deutschland vermieden wird. Übergänge in andere Aufenthaltstitel sind in allen drei Ländern bisher selten.
In der anschließenden Diskussion, moderiert von Dr. Jan Schneider, Leiter des Bereichs Forschung beim SVR, beteiligten sich viele der über 60 Teilnehmenden. Hauptthemen waren nachhaltige Lösungen zur Integration oder Rückkehr in die Ukraine. Die Verlängerung des temporären Schutzes wurde als pragmatisch bewertet, doch langfristige Aufenthaltsoptionen, die Mobilität in beide Richtungen ermöglichen, wurden als wünschenswert erachtet.
Weiterführende Links:
Beschreibung des Workshops auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Screenshot: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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