Jan Schneider referiert bei Handicap International e.V. zur Zukunft des Schutzes für ukrainische Vertriebene
Berlin/München, 19. Juni 2024
Die Nichtregierungsorganisation Handicap International e.V. ist in 59 Ländern weltweit tätig und unterstützt Menschen mit Behinderung. In Deutschland fördert die Organisation die Teilhabe von Geflüchteten mit Behinderung, engagiert sich in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und setzt sich für eine inklusivere humanitäre Nothilfe ein. Seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs durch Russland ist auch die Hilfe für ukrainische Geflüchtete ein Schwerpunkt, einschließlich der Unterstützung einer Selbsthilfegruppe von Geflüchteten mit Behinderung.
Dr. Jan Schneider, Leiter des Forschungsbereichs beim SVR, wurde eingeladen, in einer Online-Sitzung der Organisationen über die aufenthaltsrechtlichen Optionen nach Ablauf des vorübergehenden Schutzes zu sprechen und die dazu erschienene Studie des wissenschaftlichen Stabes des SVR vorzustellen. Er erklärte, dass die Europäische Kommission am 11. Juni 2024 eine Verlängerung des Schutzes bis zum 4. März 2026 vorgeschlagen habe, was vom Rat für Justiz und Inneres bereits bestätigt worden sei. Dies biete den Geflüchteten Sicherheit bis mindestens März 2026. Für die Zeit danach nannte er mögliche Szenarien wie einen neuen Rechtsakt der EU-Kommission, weitere Verlängerungen des Schutzes oder das Fehlen einer gemeinsamen Regelung, was zu einem „Flickenteppich“ an Regelungen innerhalb der EU und sekundärer Migration führen könne.
Jan Schneider betonte, dass es bislang kaum Bemühungen gebe, die Betroffenen zur Beantragung anderer Aufenthaltstitel etwa zu Arbeit, Aus- oder Weiterbildung zu beraten. Sophia Eckert, Referentin für politische Arbeit im Bereich Flucht und Migration bei Handicap International, erläuterte anschließend die theoretischen Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung für Ukrainerinnen und Ukrainer mit Behinderungen jenseits des vorübergehenden Schutzes, die das humanitäre Aufenthaltsrecht in Deutschland bietet. Beide Referenten unterstrichen, dass ein Auslaufen des Schutzes ohne angemessene Anschlussregelung vermieden werden müsse, insbesondere für vulnerable Gruppen und Härtefälle. Die Politik sei sich dieser Herausforderung bewusst und habe durch die Verlängerung des temporären Schutzes zunächst mehr Zeit gewinnen wollen.
Weiterführender Link:
Zentrum für Migrationsforschung an der Universität Warschau
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