Hans Vorländer bei öffentlicher Anhörung zu niedersächsischem Teilhabe- und Partizipationsgesetz
Hannover, 20. Februar 2024
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, im Vorfeld der Beratungen zur Einführung eines niedersächsischen Teilhabe- und Partizipationsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben.
Zu Beginn der Anhörung begrüßte der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Hans Vorländer die Bemühungen des niedersächsischen Landtages, um eine nachhaltige Ausgestaltung der Integrationsinfrastruktur und die Absicht, ein Teilhabe- und Partizipationsgesetz zu beschließen. Das Land trage damit sich verändernden Rahmenbedingungen innerhalb der Einwanderungsgesellschaft Rechnung. Aus Sicht des SVR ist es bei dem Vorhaben wichtig, Integration als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und ein auf Potenziale ausgelegtes Verständnis von Zuwanderung und Diversität voranzubringen.
Der SVR empfiehlt ein Gesetz, das nicht nur eine symbolisch-kommunikative Dimension hat, sondern auch durch konkrete Umsetzungsinstrumente flankiert ist und Zuständigkeiten klar bestimmt. Ein zentraler Regelungsbereich sollte dabei die diversitätssensible Öffnung der Verwaltung sein. Darüber hinaus kann für die Einrichtung von Integrationsbeiräten und -beauftragten auf Ebene des Landes und der Kommunen eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Im Hinblick auf die Wirkung des Gesetzes ist auch die Frage der finanziellen Hinterlegung zentral. Hier regt der SVR an, das Gesetz mit gezielten Fördermaßnahmen zu verknüpfen. Insgesamt wird so die Verbindlichkeit der festgeschriebenen Regelungen gesteigert und die wichtige Symbolfunktion des Gesetzes untermauert.
Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier nachlesen.
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