Pressemitteilung Sachverständigenrat

Bei Beschneidung ist eine wirkungsvolle Betäubung unabdingbar

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Beschneidung von Jungen erklärt die SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Christine Langenfeld:

 „Es ist zu begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Rechtssicherheit geschaffen wird und die Beschneidung von Jungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Deutschland reiht sich damit in die international geltende Rechtslage ein.

Bei der Beschneidung von Jungen muss das Zufügen von Schmerz vermieden werden. Eine wirkungsvolle Betäubung ist unabdingbar und muss sichergestellt werden. Der Gesetzentwurf verlangt dies. Dies dient in besonderer Weise dem Schutz der Jungen.

Zu begrüßen ist, dass in der Gesetzesbegründung ausgeführt worden ist, dass der Wille des Jungen zu beachten ist und zwar auch unterhalb der Schwelle der Einwilligungsfähigkeit. Damit ist vor allen Dingen auch klargestellt, dass bei der Beschneidung von Jungen kein Zwang angewendet werden darf. Dies setzt auch voraus, dass das Kind über den Eingriff und seine Tragweite aufgeklärt wird, sofern dies nach dem Alter des Kindes möglich ist.“

Das Pressestatement können Sie hier herunterladen:
Statement-Prof.-Langenfeld-zu-Beschneidung

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Dorothee Winden
Kommunikationsmanagerin
SVR GmbH
Tel. 030-288 86 59-18
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Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Vodafone Stiftung und ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.