Bund übernimmt Förderung des Sachverständigenrats für Integration und Migration
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) setzt ab Januar 2021 seine Arbeit als Sachverständigenrat für Integration und Migration fort. Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2020 einen entsprechenden Einrichtungserlass beschlossen. Damit einher geht der vollständige Übergang des SVR in die institutionelle Förderung des Bundes.
Berlin, 16. Dezember 2020. 2008 gründeten acht private Stiftungen auf Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Der Initiative lag der Befund zu Grunde, dass es einer unabhängigen Institution der wissenschaftlichen Politikberatung in diesem komplexen und emotionalisierten Themenfeld bedarf.
Rüdiger Frohn, der Vorsitzende des SVR-Kuratoriums, rekapituliert die Ausgangslage: „Wir waren der Auffassung, dass in Deutschland ein unabhängiges, interdisziplinär arbeitendes wissenschaftliches Beratungsorgan für die Integrations- und Migrationspolitik fehlte, und darauf wollten wir mit der Bezeichnung ‚Sachverständigenrat‘ aufmerksam machen. Dieses Feld der Politik war stark von ideologischen Überzeugungen und Vorurteilen und weniger von wissenschaftlicher Evidenz bestimmt. Das wollten wir ändern. Wir waren davon überzeugt: Gute Wissenschaft kann helfen, bessere Politik zu machen.“ Das hat nach Einschätzung des SVR-Kuratoriumsvorsitzenden funktioniert: Der SVR habe sich mit seiner ausgewiesenen Kompetenz als gefragte Instanz etabliert.
Zwölf Jahre später sei der Beratungsbedarf ungebrochen, so der stellvertretende SVR-Kuratoriumsvorsitzende Dr. Jörg Dräger, „und nun können wir den SVR in die staatliche Finanzierung übergeben und der Rat kann seine bewährte Arbeit fortsetzen“. Es entspreche dem Selbstverständnis von Stiftungen, dass sie als Impulsgeber für den sozialen Wandel bestehende Herausforderungen identifizieren und erfolgreiche Modelle für deren Bearbeitung erproben, nicht aber auf Dauer fördern. „Für uns ist der SVR ein Erfolgsmodell, und zwar in doppelter Hinsicht: als unabhängige Einrichtung wissenschaftsbasierter Politikberatung, aber auch als Gemeinschaftsinitiative von Stiftungen. Eine solche Allianz war damals ein Novum in der Stiftungslandschaft – heute hat sich auch dank des SVR die Überzeugung durchgesetzt, dass Stiftungen durch gemeinschaftliches Handeln mehr für die Gesellschaft erreichen können“, so Dräger weiter.
Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember die Einrichtung eines Sachverständigenrats für Integration und Migration beschlossen, der als unabhängiges interdisziplinäres Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung die Urteilsbildung der Bundesregierung sowie weiterer integrations- und migrationspolitisch verantwortlicher Instanzen und der Öffentlichkeit erleichtert. Mit diesem Erlass flankiert die Bundesregierung die institutionelle Förderung des SVR. Diese hat im Jahr 2020 bereits begonnen und schließt ab 2021 den gesamten SVR inklusive eines erweiterten wissenschaftlichen Stabs in der Geschäftsstelle ein. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) stellt hierfür im kommenden Jahr 2,0 Mio. Euro zur Verfügung. „Der Rat bleibt in seiner Tätigkeit unabhängig, das hält der Erlass ausdrücklich fest, und das war uns wie dem SVR und den Stiftungen besonders wichtig. Denn nur ein unabhängiger SVR ist ein guter Ratgeber. Es ist dann an der Politik zu entscheiden, ob sie Empfehlungen aufgreift oder nicht“, so Staatssekretär Dr. Markus Kerber für das BMI.
Die SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Petra Bendel dankt im Namen aller jetzigen und früheren SVR-Mitglieder und Vorsitzenden den Stiftungen für Vertrauen und langjährige Förderung sowie der Bundesregierung für das Mandat, die Arbeit fortzusetzen. „Das Sachverständigengremium begreift den Übergang in die staatliche Förderung als Anerkennung der geleisteten Arbeit, aber auch als Verpflichtung, seinen Bewertungen und Einschätzungen weiterhin allein wissenschaftliche Kriterien zugrunde zu legen.“
Gegenüber anderen wissenschaftsbasierten Institutionen – universitären wie außeruniversitären Forschungsinstitutionen, ressort- oder ressortforschungsähnlichen Einrichtungen – zeichnet sich der SVR durch seine Ratsstruktur aus: Seine Mitglieder stammen von verschiedenen Universitäten vorwiegend im Inland, zum Teil aber auch im Ausland, sind auf Zeit berufen und erstellen kollegial verantwortete Gutachten und Stellungnahmen. Seine Produkte, allen voran das Jahresgutachten und das vor kurzem erschienene SVR-Integrationsbarometer, aber auch Fakten- und Positionspapiere dienen der Politik wie der Fachöffentlichkeit und schließlich auch der Allgemeinheit als Orientierungspunkte.
Bendel dankt ebenfalls der unabhängigen internationalen Findungskommission unter dem Vorsitz von Eva Welskop-Deffaa, deren Votum der Berufung der Mitglieder des SVR in der Vergangenheit zugrunde lag. Auch künftig wird eine Findungskommission die Berufungen der SVR-Mitglieder entsprechend vorbereiten. „Dass die Unabhängigkeit des Rates auch weiterhin gewährleistet ist, hat die Kooperation mit dem BMI sowie den übrigen künftig im Kuratorium vertretenen Ministerien bereits unter Beweis gestellt. Wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit – im neuen Rahmen und mit neuem Namen, aber mit der bewährten, unabhängigen wissenschaftlichen Expertise“, so Bendel.
Der Rechtsträger des Sachverständigenrats wird auch künftig eine gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin sein, deren Geschäfte weiterhin Dr. Cornelia Schu leitet.
Seit seiner Gründung wird der SVR von einem breiten Konsortium von Stiftungen gefördert. Seit 2008 bis heute sind daran beteiligt: Stiftung Mercator, VolkswagenStiftung, Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung sowie Vodafone Stiftung Deutschland; der Stifterverband sowie die Robert Bosch Stiftung beteiligen sich seit 2013 bzw. 2014 an der Initiative. Frühere Konsortiumsmitglieder sind die Gemeinnützige Hertie-Stiftung, die Körber-Stiftung (beide von 2008 bis 2014) sowie die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius (von 2008 bis 2012).
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Expertengremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht. Das SVR-Jahresgutachten 2020 wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Petra Bendel (Vorsitzende), Prof. Dr. Daniel Thym (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Christian Joppke, Prof. Dr. Birgit Leyendecker, Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger und Prof. Dr. Hans Vorländer.
Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de