Pressemitteilung Sachverständigenrat

EuGH bestätigt: Frühere Erwerbstätigkeit ist Voraussetzung für Ansprüche an das Sozialsystem

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. November 2014 erklärt die SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Christine Langenfeld:

„Der Europäische Gerichtshof hat heute ein grundlegendes Urteil gefällt: Deutschland darf Unionsbürgern den Bezug von Hartz IV verweigern, wenn diese ausschließlich nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu beziehen und noch nie einer Arbeit in Deutschland nachgegangen sind. In diesen Fällen besteht kein Recht auf Freizügigkeit. Dies ist ein wichtiges Signal, da das Urteil bestätigt, dass der Staat eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen verhindern und die sozialen Sicherungssysteme somit vor einer möglichen Überlastung schützen kann. Eine frühere Erwerbstätigkeit ist Voraussetzung für Ansprüche an das Sozialsystem. Alles andere würde den Wohlfahrtsstaat in einer Weise belasten, die die Akzeptanz und die Zustimmung zum Projekt Europa und der damit verbundenen Freizügigkeit in der Bevölkerung insgesamt gefährden könnte.

Im konkreten Fall legte das Sozialgericht Leipzig dem EuGH einen Fall zur Entscheidung vor: Das Jobcenter Leipzig hatte einer Rumänin den Bezug von Hartz IV verweigert, da diese nicht nach Deutschland eingereist war, um Arbeit zu suchen, und sich nicht darum bemühte, eine Beschäftigung zu finden. Daraufhin klagte sie auf Hartz IV. Das Urteil des EuGH hat nun zentrale Fragen beantwortet und trägt dadurch zu mehr Rechtsklarheit bei.“

Das Pressestatement können Sie hier herunterladen:
statement_der_svr_vorsitzenden_zum_eugh-urteil

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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.