Presseinformation – Sachverständigenrat

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Corona-Pandemie bremst erstrebte Effekte aus

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft, es soll die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbsmigration weiter erleichtern. Nahezu zeitgleich wurden aber die Einreisemöglichkeiten in die Europäische Union und nach Deutschland pandemiebedingt stark eingeschränkt, und die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften ging zurück. Der aus demografischen Gründen weiterhin nötige Zuzug von Fachkräften brach im Vorjahr ein. Die Gesetzeseffekte lassen sich daher noch nicht beurteilen.

Berlin, 1. März 2021. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, erleichtert die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Allerdings kam es aufgrund der Corona-Pandemie ab Mitte März 2020 auf Empfehlung der EU-Kommission zu Einreisebeschränkungen an den deutschen Schengen-Außengrenzen. Die Vergabe von Visa beschränkte sich infolge dessen auf Staatsangehörige weniger Länder und auf Ausnahmefälle. Auf der Grundlage der Ende Juni 2020 seitens des Rats der EU beschlossenen „Empfehlung zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung“ hat Deutschland seit Juli 2020 anlassbezogen und durch die Definition von bestimmten Herkunftsländern als Risikogebiete Einreisebeschränkungen erlassen. Lediglich für Personen aus Ländern, die nicht als Risikogebiet galten, waren unbeschränkte Einreisen möglich. Für alle anderen Personen waren Einreisen zwischenzeitlich nur in bestimmten Konstellationen vorgesehen, bspw. für Fachpersonal in Gesundheits- und Pflegeberufen, der Gesundheitsforschung sowie in Transport und Warenverkehr. Hinzu kommt, dass seit März 2020 zahlreiche Auslandsvertretungen aufgrund der örtlichen Pandemiesituation in ihrer Arbeitsfähigkeit stark eingeschränkt waren, so dass eine Visabeantragung erschwert war.

Der Effekt der Pandemie auf die Fachkräftezuwanderung zeigt sich beispielsweise bei der Inanspruchnahme der bereits länger bestehenden sog. Westbalkanregelung. Diese ermöglicht es Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien unabhängig von deren Formalqualifikation die Einreise zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sofern sie ein Arbeitsplatzangebot haben (§ 19c Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BeschV). Der Corona-Effekt schlägt sich bei dieser sehr gut nachgefragten Option der Erwerbsmigration deutlich in der Zahl der Anträge auf Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit nieder: Wurden in den Monaten Januar und Februar 2020 jeweils noch über 5.500 Anträge auf Zustimmung gestellt, brachen diese ab April ein und liegen im Mittel der Monate April 2020 bis Januar 2021 bei unter 2.600, also lediglich bei weniger als 50 Prozent des Vor-Pandemie-Niveaus.

Die SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Petra Bendel kommentiert: „Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen können wir nach einem Jahr leider noch keine Bilanz ziehen, ob die Novellierung die gewünschten Effekte hat und tatsächlich die Anwerbung qualifizierter Fachkräfte erleichtert.“ Der SVR hatte das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Grundsatz begrüßt. Zugleich hatte er davor gewarnt, dass das grundsätzliche Festhalten am Gleichwertigkeitsnachweis der im Ausland erworbenen Berufsausbildung als Voraussetzung für den Zuzug beruflich Qualifizierter eine erhebliche Hürde darstellt. Die Auswirkungen der neuen Optionen auf die Zuzugszahlen dieser Zielgruppe solle daher nicht überschätzt werden.

Erst kürzlich hat die Bundesregierung Zahlen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern vorgelegt (Bundestags-Drs. 19/26609). Der Ökonom Prof. Poutvaara, ebenfalls Mitglied im SVR, erklärt mit Verweis auf diese Zahlen: „Sie bekräftigen die Bedeutung der Zuwanderung für die deutsche Wirtschaft. Seit 2015 ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vor allem durch Zuwanderer und Zuwanderinnen gewachsen. Die Gesamtzahl ausländischer sozialversicherungspflichtig Beschäftigter stieg von 2015 bis 2020 um 1,4 Millionen, die der deutschen Beschäftigten um 1,1 Millionen.“ Auch die Zahl migrantischer Unternehmerinnen und Unternehmen ist von 2005 bis 2019 um 62 Prozent (auf rund 860.000) gestiegen. Damit hat heute jede fünfte unternehmerisch tätige Person eine familiäre Einwanderungsgeschichte.

Die SVR-Vorsitzende Bendel zieht das Fazit: „Die Zuwanderung von Arbeitskräften ist für die deutsche Wirtschaft und den Sozialstaat angesichts des demografischen Wandels von zentraler Bedeutung. Das hat nicht zuletzt die Personalsituation in vielen Kliniken gezeigt, die ohne ausländische Fachkräfte die pandemiebedingten Herausforderungen nicht so gut hätten meistern können. Sobald die Zuwanderung wieder im üblichen Rahmen möglich ist und sich die Nachfrage normalisiert hat, werden wir prüfen, ob das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die in es gesetzten Hoffnungen erfüllt, oder ob nachjustiert werden muss.“

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat auch sein Faktenpapier „Kurz und bündig: Fakten zur Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit“ aktualisiert. Das „Kurz und bündig“ können Sie unter nachfolgendem Link abrufen: https://www.svr-migration.de/publikationen/zuwanderung-zum-zweck-der-erwerbstaetigkeit/

Die Presseinformation steht unter diesem Link zum Download zur Verfügung.

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Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Petra Bendel (Vorsitzende), Prof. Dr. Daniel Thym (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Birgit Leyendecker, Prof. Dr. Steffen Mau, Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger und Prof. Dr. Hans Vorländer.

Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de