Pressemitteilung - Sachverständigenrat

Große Koalition bleibt bei Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf halbem Wege stehen

„Die Abschaffung der Optionspflicht ist zwar für viele junge Menschen mit Migrationshintergrund eine große Erleichterung, aber die Große Koalition bleibt auf halbem Wege stehen. Die überfällige, stringente Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bleibt damit aus.

Der Koalitionskompromiss führt zu einer Asymmetrie zwischen den Regeln der Einbürgerung im Erwachsenenalter und dem Erwerb der Staatsangehörigkeit per Geburt. Bei der Einbürgerung, die an Voraussetzungen wie ein gesichertes Einkommen, Deutschkenntnisse und einen Einbürgerungstest geknüpft ist, hält die Koalition im Grundsatz daran fest, dass es keine Mehrstaatigkeit geben darf. Beim Erwerb der Staatsangehörigkeit per Geburt wird dieser Grundsatz hingegen fallengelassen.

Für die seit vielen Jahren hier lebende erste Zuwanderergeneration – insbesondere aus Nicht-EU-Staaten – bringt der Koalitionskompromiss keine Lösung. Und für die in Deutschland geborenen und aufgewachsenen jungen Menschen mit Migrationshintergrund ist das kein bedingungsloses Willkommenssignal. Denn sie können die doppelte Staatsangehörigkeit nur behalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Immerhin bemüht sich die Große Koalition mit dem Kompromiss, die bürokratischen Hürden möglichst niedrig zu halten. Es ist zu hoffen, dass dies in der Praxis auch funktionieren wird.

Ein Vorschlag für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht liegt mit dem SVR-Modell eines „Doppelpasses mit Generationenschnitt“ auf dem Tisch. Die doppelte Staatsangehörigkeit würde für die Übergangsgenerationen und bei Einbürgerung akzeptiert, aber nach der dritten oder vierten Generation gekappt. Es wäre wünschenswert, wenn die Große Koalition noch in dieser Legislaturperiode die Kraft zu einer umfassenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts finden würde.“

Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen:
SVR-Statement_Kabinett_Optionspflicht

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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.

Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Christine Langenfeld (Vorsitzende), Prof. Dr. Ludger Pries (Stellvertretender Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu, Prof. Dr. Ursula Neumann und Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan.