Presseinformation – Sachverständigenrat

Koalitionsvertrag: Auf dem Weg in ein erwachsenes Einwanderungsland?

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) begrüßt das Bekenntnis des Koalitionsvertrags zur Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) als wichtigen Beitrag zu einer verbesserten Migrationssteuerung. Maßnahmen wie Zurückweisungen an deutschen Grenzen sieht er weiterhin kritisch. Die geplante Vereinfachung des Rechts, klarere Zuständigkeiten und damit verbundene Effizienzsteigerungen im Bereich der Erwerbsmigration sind ebenso zu unterstützen wie die geplante Fortsetzung von Integrationsmaßnahmen und zu Investitionen in Bildung.

Berlin, 11. April 2025. „Dass die künftigen Regierungspartner Deutschland weiterhin als weltoffenes und einwanderungsfreundliches Land sehen, ist eine wichtige Botschaft im Koalitionsvertrag“, sagt Prof. Winfried Kluth, Vorsitzender des SVR. „Dazu passt es, die qualifizierte Einwanderung in den Arbeitsmarkt zu stärken. Das ist angesichts des demografischen Wandels und bereits bestehender Arbeits- und Fachkräfteengpässe auch nötig.“ Zu begrüßen ist, dass dabei der Fokus vor allem einer verbesserten Umsetzung gelten soll, wie es auch der SVR empfohlen hatte: bürokratische Hürden sollen beseitigt, Berufsqualifikationen schneller anerkannt, die Digitalisierung vorangetrieben, Aufgaben gebündelt und Prozesse beschleunigt werden. Hierzu kann die geplante digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung ein wichtiger Schritt sein. Auch dass Regelungen im Aufenthaltsgesetz vereinfacht werden, kann hierzu einen Beitrag leisten, ebenso eine gestärkte Rolle der Arbeitgeberseite im Rekrutierungsprozess. „Das ist auch im Sinne der vom Koalitionsvertrag angekündigten Aufgabenkritik“, so der SVR-Vorsitzende.

Auch das Vorhaben, mehr in Integration zu investieren, Integrationskurse fortzusetzen und die Sprach-Kitas wieder einzuführen, das Startchancen-Programm fortzusetzen und auf Kitas auszuweiten, begrüßt der SVR angesichts ihrer großen Bedeutung für gleiche Teilhabevoraussetzungen: „Zentral für mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit ist die Sprachförderung. Sprache ist der Schlüssel für den Bildungserfolg. Es ist daher richtig, schon frühzeitig im Kindergartenalter den Sprach- und Entwicklungsstand aller Kinder zu ermitteln, um gezielte Förderung anzuschließen. Die Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten“, so die stellvertretende Vorsitzende Prof. Birgit Glorius.

Mit Blick auf die von den künftigen Koalitionären angestrebte Begrenzung der Migration kommt der GEAS-Reform aus Sicht des SVR eine zentrale Bedeutung zu. „Dass der Koalitionsvertrag sich zum individuellen Grundrecht auf Asyl, zur Umsetzung der GEAS-Reform und zu rechtstaatlichen Mitteln bekennt, ist eine gute Nachricht“, so der SVR-Vorsitzende. „Die GEAS-Umsetzung wird begrenzende Effekte haben und sollte rasch eingeleitet werden. Hier kommt es auf die enge Kooperation mit den europäischen Nachbarstaaten an, wenn es etwa darum geht, eine schutzsuchende Person in den zuständigen Mitgliedstaat zu überführen. Entsprechende menschenrechtskonforme Verfahren müssen nun entwickelt werden und das Gesetz zur Umsetzung rasch beschlossen.“

Dass der Koalitionsvertrag weiterhin Zurückweisungen an den deutschen Grenzen auch von Asylsuchenden vorsieht, sieht der SVR dagegen weiterhin als europarechtswidrig an. Das Beenden freiwilliger Aufnahmeprogramme ist aus Sicht des SVR mit Blick auf das legitime Steuerungsziel paradox: „Hier gibt die Regierung ein Instrument aus der Hand, mit der sich legale Zuwanderung steuern und irreguläre Migration verringern lässt“, so Prof. Kluth. Skeptisch zu sehen ist auch, dass das Amtsermittlungsprinzip in Asylverfahren wegfallen soll. „Dieser Systemwechsel ist rechtsstaatlich bedenklich, denn er verletzt den Grundsatz der Gleichheit im Verwaltungsverfahren und öffnet das Tor für Willkür.“ Die geplante Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten unterstützt der SVR grundsätzlich, erinnert aber zugleich an sein Plädoyer, dass es hierzu transparente Kriterien braucht.

Die Wohnsitzregelung soll wieder zur Regel, Ausnahmetatbestände reduziert werden. „Sofern dies im Sinne der Aufnahmestrukturen in den Kommunen nötig ist, kann dies eine Zeitlang akzeptabel sein. Bei nachlassender Anspannung in den Kommunen sollte dann wieder eine Rückkehr zum Status quo erfolgen, da wissenschaftlich nicht belegt werden konnte, dass die Wohnsitzauflage eine raschere Arbeitsmarktintegration bewirkt“, gibt Kluth zu bedenken.

Dass es einen befristeten Aufenthaltstitel für gut integrierte geduldete Ausländerinnen und Ausländer geben soll, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern und die weitere Kriterien wie geklärte Identität und keine Straffälligkeit erfüllen, ist aus Sicht des SVR richtig. „Diese Nachfolgeregelung zum Chancenaufenthaltsrecht baut eine Brücke in bestehende Möglichkeiten der Regularisierung des Aufenthalts durch gelingende Integration. Dadurch wird ein Anreiz für weitere Integration gesetzt und erreichte Teilhabeerfolge werden honoriert“, so die stellvertretende SVR-Vorsitzende Glorius. Auch dass die neue Koalition nicht erneut substanzielle Richtungsänderungen im Staatsangehörigkeitsrecht plant, ist richtig. „Das Streichen der Option einer Einbürgerung bereits nach drei Jahren erhöht aus Sicht des SVR die Kohärenz mit dem Aufenthaltsrecht, da hier zum Teil längere Mindestaufenthaltszeiten für das Erteilen einer Niederlassungserlaubnis vorgesehen sind. Der Bund sollte nun die Länder und Kommunen dabei unterstützen, den ‚Einbürgerungsstau‘ aufzulösen und schneller über Anträge zu entscheiden. Ferner sollte die Verabschiedung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht gelingen, nicht zuletzt um faire und nachvollziehbare Vorgaben zum Umgang mit Härtefällen beim Kriterium der Lebensunterhaltssicherung zu machen. Das würde auch die Einbürgerungsbehörden entlasten“, erklärt der SVR-Vorsitzende Prof. Kluth.

Insgesamt ist der Koalitionsvertrag durch eine Mischung von Maßnahmen zur deutlichen Begrenzung von Migration einerseits, einem Bekenntnis zum Einwanderungsland, zur Einwanderung von Fachkräften und gestärkter Integrationsförderung auch für Asylsuchende andererseits geprägt. Angesichts der Herausforderungen, vor denen Deutschland derzeit steht, zu denen auch der starke Zuzug von Geflüchteten der vergangenen Jahre und eine stärker polarisierte Debatte zählen, lässt sich der Koalitionsvertrag im Bereich Integration und Migration als Versuch beschreiben, Deutschland als erwachsenes Einwanderungsland zu gestalten. „Ein solches macht klare Integrationsangebote, ohne auf Steuerung und Begrenzung zu verzichten, und formuliert zugleich klare Anforderungen an diejenigen, die zugewandert sind. Nun sollte es darum gehen, die Vorhaben pragmatisch umzusetzen und wieder ein selbstverständliches Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft in den Vordergrund zu rücken“, so Prof. Kluth.

Die Presseinformation steht unter diesem Link zum Download zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin für Medienanfragen:
Heike Köhn
Kommunikation SVR gGmbH
Mobiltelefon: 0170 635 7164
E-Mail: presse@svr-migration.de

Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof. Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Matthias Koenig, Prof. Sandra Lavenex, Ph.D., Prof. Dr. Birgit Leyendecker, Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., Prof. Dr. Hannes Schammann.

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