Leichterer Zuzug für Fachkräfte ist ein richtiger Schritt
Zur neuen Beschäftigungsverordnung des Bundesarbeitsministeriums erklärt die SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Christine Langenfeld:
„Die neue Beschäftigungsverordnung ist ein richtiger Schritt, der überfällig ist. Deutschland braucht auch Zuwanderung von Fachkräften ohne Hochschulabschluss. Das hatte der SVR wiederholt empfohlen, denn in bestimmten Ausbildungsberufen herrscht schon heute Fachkräftemangel.
Für Fachkräfte mit Hochschulabschluss hat die Bundesregierung mit der Blue Card die rechtlichen Rahmenbedingungen im vergangenen Jahr bereits entscheidend verbessert. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass die neue Beschäftigungsverordnung nun die Zuwanderung von Fachkräften mit einer anerkannten Berufsausbildung in Mangelberufen erleichtert. Das ist ein weiterer Baustein einer modernen Zuwanderungssteuerung. Das läutet zugleich die Abkehr von einer einseitigen Wertschätzung akademischer Qualifikation bei der Zuwanderungssteuerung ein, die der SVR immer als ‚akademische Arroganz‘ kritisiert hatte.
Aus Sicht des SVR wäre es aber konsequent, auch für Fachkräfte mit Berufsausbildung die Möglichkeit zu schaffen, ohne Arbeitsvertrag für sechs Monate zur Arbeitsuche nach Deutschland zu kommen, wenn sie ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit selbst tragen. In diesen Fällen sollte eine Vorrangprüfung erfolgen.
Nach der Zustimmung des Bundesrats sollte die Bundesregierung die neuen Regelungen auch offensiv kommunizieren. Der SVR empfiehlt, in den deutschen Botschaften Migrationsbeauftragte einzusetzen, die qualifizierte Interessenten über die neuen Chancen informieren. Auch die Unternehmensverbände und Handelskammern sollten ihre Anstrengungen weiter verstärken, kleine und mittlere Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland zu unterstützen. Darüber hinaus sollten die Ausländerbehörden die neue Offenheit auch in ihrer Verwaltungspraxis umsetzen und Neuzuwanderern damit ein Willkommenssignal senden.“
Das Pressestatement können Sie hier herunterladen:
SVR-zu-Beschäftigungsverordnung
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