Pressemitteilung – Sachverständigenrat

Modernes Staatsangehörigkeitsrecht schaffen: SVR legt Positionspapier zum Doppelpass mit Generationenschnitt vor

Anlässlich der derzeitigen Diskussion über den Doppelpass erläutert der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in einem Positionspapier sein Modell eines „Doppelpasses mit Generationenschnitt“ und geht detailliert auf Möglichkeiten der Umsetzung ein. Zur Veröffentlichung des Positionspapiers erklärt der Vorsitzende des SVR, Prof. Dr. Thomas Bauer:

Berlin, 26. Juni 2017. „Wir begrüßen die parteiübergreifende Diskussion zur Einführung eines Doppelpasses mit Generationenschnitt, wie ihn der SVR bereits im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen für die 18. Legislaturperiode im November 2013 vorgeschlagen hat. Dieses Modell ermöglicht, das Staatsangehörigkeitsrecht in einer Weise weiterzuentwickeln, die den Anforderungen einer modernen Einwanderungsgesellschaft gerecht wird. Der Vorzug des Modells besteht darin, eine doppelte Staatsangehörigkeit für eine oder mehrere Übergangsgenerationen zu ermöglichen und zugleich eine unbegrenzte Weitergabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes zu vermeiden. Denn mit dem Generationenschnitt wird die automatische Weitergabe der Staatsangehörigkeit an die Nachfahren von Zuwanderern in den Fällen gekappt, in denen die Wanderung Generationen zurückliegt. Damit soll vermieden werden, dass über Generationen die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes der Vorfahren weitergegeben wird, obwohl zu diesem Land keine oder kaum mehr eine Beziehung besteht. Eine generelle Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit ist somit nicht vorgesehen.

Der Doppelpass mit Generationenschnitt wird von Deutschland bereits gegenüber den eigenen, im Ausland lebenden Staatsbürgern praktiziert, ebenso von weiteren Einwanderungsländern (z. B. Kanada und Schweden). Dieses Modell könnte in seiner Grundanlage als Vorbild für das Staatsangehörigkeitsrecht anderer Staaten dienen.

Die Umsetzung eines solchen Modells sollte begleitet werden durch die Hinnahme der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit auch bei Einbürgerung, um die derzeit noch vorhandene – und kaum begründbare – Asymmetrie im Umgang mit Mehrstaatigkeit zwischen Erwerb durch Geburt und Erwerb durch Einbürgerung zu beheben.

Voraussetzung für die Einführung eines Doppelpasses mit Generationenschnitt wären politische Absprachen mit den Herkunftsländern der Zuwanderer, die gewährleisten, dass eine dauerhafte Weitergabe ihrer Staatsangehörigkeit im Ausland begrenzt wird. Derartige völkerrechtliche Verträge sind keineswegs illusorisch, das zeigen mehrere Beispiele solcher Übereinkünfte, z. B. Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Abschlüsse zwischenstaatlicher Generationenschnitt-Absprachen können auch durch zusätzliche Anreize gefördert werden.“

Das Positionspapier und Infografiken des Modells können hier heruntergeladen werden.

Das Pressestatement steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.


Ihre Ansprechpartnerin für Presseanfragen:
Sabine Schwebel, Kommunikation
SVR GmbH, Neue Promenade 6, 10178 Berlin
Tel. 030-288 86 59-29 und email hidden; JavaScript is required


Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Expertengremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.

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