Neue Asylagentur: Etappenziel auf dem Weg zu einem einheitlichen Schutzsystem der EU
Das Asylrecht liegt nahezu vollständig in der Hand der EU, aber die Mitgliedstaaten legen die Gesetzgebung sehr unterschiedlich aus. Es ist ungewiss, ob sich die EU noch in der 2019 endenden Legislaturperiode auf eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) einigt. Lediglich darüber, wie die neue Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) ausgestaltet wird, haben das Europäische Parlament und der Rat bereits einen Konsens gefunden: Sie soll die Arbeit der nationalen Asylbehörden harmonisieren und das Asylsystem insgesamt europäisieren. Die EUAA könnte dazu beitragen, dass sich gleiche Beurteilungsmaßstäbe herausbilden, an denen sich die Behörden orientieren, so dass die Mitgliedstaaten künftig einheitlicher über Asylverfahren entscheiden.
Berlin, 29. Mai 2018. Ende Juni kommen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Rats zusammen, um darüber zu beraten, welche Reformen des europäischen Asylsystems die EU als nächstes umsetzen sollte. Über die geplante neue Dublin-Verordnung und über die Asylverfahrensverordnung herrscht Uneinigkeit. Hingegen haben sich der Rat und das Parlament bereits darauf geeinigt, das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO) durch eine neue Asylagentur zu ersetzen. Der SVR-Forschungsbereich erläutert in seiner Kurzinformation, welche Kompetenzen die EUAA besitzen wird, inwiefern diese umfassender sein werden als die des EASO und analysiert, welche Chancen das bietet. Die Kurzinformation wurde von der Stiftung Mercator gefördert.
Dr. Jan Schneider, der Leiter des SVR-Forschungsbereichs, beschreibt die gegenwärtigen Probleme des GEAS: „Gegenwärtig laufen die Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten trotz gemeinsamer Rechtsgrundlagen unterschiedlich ab. Besonders gravierend sind die teilweise stark abweichenden Schutzquoten für die gleichen Herkunftsländer; die Rede von der ‚Schutzlotterie‘ ist weiterhin nicht ganz von der Hand zu weisen.“
Das EASO zu einer vollwertigen EU-Asylagentur weiterzuentwickeln, verfolgt ein doppeltes Ziel: Zum einen soll diese gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten das Asylrecht effizient und einheitlich anwenden. „Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Kriterien, die bei den Asylverfahren zu Grunde gelegt werden“, betont Jan Schneider, „denn dass die Schutzquoten von Flüchtlingen aus dem gleichen Herkunftsland innerhalb der EU so stark voneinander abweichen, deutet auf unterschiedliche Informationen und Interpretationen der Lage hin. Hier besteht Spielraum, die Qualität zu verbessern. Außerdem entsteht für Antragsteller und Antragstellerinnen der Anreiz, von einem EU-Land in das nächste zu reisen, weil sie sich dort höhere Chancen auf Anerkennung versprechen, um dort Asyl zu beantragen. Wenn die EUAA eingerichtet wird, könnte das einen Prozess einleiten, in dem sich die Asylverfahren der EU-Staaten einander endlich stärker annähern und ein behördenübergreifendes Verständnis von Beurteilungsmaßstäben wächst.“
Zum anderen soll die EUAA in besonderen Belastungssituationen mehr operativ-strukturelle Aufgaben übernehmen, in den Hotspots auf Antrag des EU-Mitgliedstaates sogar Anträge auf internationalen Schutz entgegennehmen und prüfen. Neu ist weiterhin, dass die EUAA-Verordnung ein aufwändiges System etabliert, um regelmäßig die Asylsysteme in den Mitgliedstaaten zu kontrollieren. Auf Basis der Monitoring-Berichte entwickelt die neue Asylagentur dann im Einzelfall Handlungsempfehlungen und kann Fristen zur Umsetzung festlegen.
„Insgesamt ist die Reform kein großer Wurf, aber mit der neuen Agentur erreicht die EU ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einem einheitlichen Schutzsystem“, zieht Dr. Schneider Bilanz; „Rat und Parlament sollten der bereits 2017 erreichten politischen Einigung nun schnellstmöglich auch den formalen Beschluss der Agenturverordnung folgen lassen. Gerade weil die Gesamtreform des GEAS stockt, wäre dies ein wichtiges Signal an die Bevölkerung, dass die EU in der Asylpolitik handelt“.
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