Die Integrationsgesetze der Bundesländer: Umsetzung entscheidend
Integration wird auf bundespolitischer Ebene intensiv und kontrovers diskutiert. Für viele zentrale Aspekte der Teilhabe an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sind allerdings die Länder (und Kommunen) zuständig. Vier der 16 Bundesländer haben in den letzten Jahren eigene Integrationsgesetze verabschiedet. Der neue Policy Brief „Papiertiger oder Meilensteine? Die Integrationsgesetze der Bundesländer im Vergleich“ des Forschungsbereichs beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR-Forschungsbereich) analysiert die Regelwerke von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Das Fazit: Die vier Bundesländer heben mit ihrem jeweiligen Gesetz die Bedeutung von Integrationspolitik hervor und stecken den Rahmen dafür ab. Über die Wirkung entscheidet jedoch nicht nur die rechtliche Ausgestaltung, sondern auch die politische Umsetzung.
Berlin, 5. Oktober 2017. Während für die Migrationspolitik v. a. der Bund zuständig ist, haben die Bundesländer auf dem Feld der Integration erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten; auch die Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen liegt bei ihnen. Seit 2010 haben vier Bundesländer diesen Spielraum zur Verabschiedung von Integrationsgesetzen genutzt. Diesen Trend hat der SVR-Forschungsbereich analysiert: Welche Schwerpunkte setzen die Integrationsgesetze? Und was können sie unter welchen Bedingungen bewirken?
Zunächst lassen sich zwei Typen beschreiben: Die Landesintegrationsgesetze von Berlin (2010), Nordrhein-Westfalen (2012) und Baden-Württemberg (2015) zielen auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. „Diese Gesetze regeln die Rahmenbedingungen für Integrationspolitik auf Landesebene, indem sie Grundsätze dafür festschreiben und entsprechende Institutionen sowie Kooperations- und Koordinationsstrukturen verankern“, fasst Charlotte Wohlfarth, die Autorin des Policy Briefs, zusammen. Das bayerische Integrationsgesetz, das 2016 im Zuge des erhöhten Flüchtlingszuzugs verabschiedet worden ist, bezieht sich hingegen stärker auf die individuelle Integration von Zugewanderten, formuliert Erwartungen an sie und rückt ihre kulturelle Integration in den Vordergrund.
Dr. Cornelia Schu, Geschäftsführerin des SVR und Direktorin des SVR-Forschungsbereichs, hebt die Schlussfolgerungen hervor, die der Policy Brief zieht: „Integration lässt sich gesetzlich nur bedingt steuern. Landesintegrationsgesetze können aber die Wirksamkeit der Integrationspolitik verbessern, indem sie Integration als Querschnittsaufgabe verankern und Strukturen der Koordination und Mitwirkung institutionalisieren. Eine konkrete Ausgestaltung ist dabei ebenso hilfreich wie Instrumente zur Messung des Umsetzungserfolgs.“ Der Policy Brief stellt außerdem heraus: Ein Integrationsgesetz sollte Integration als chancengleiche Teilhabe aller an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verstehen und dies als Zielvorstellung formulieren; es kann Erwartungen an Zugewanderte formulieren, sollte aber auch die Anforderungen an die staatlichen Institutionen und die Gesamtgesellschaft insgesamt nicht außer Acht lassen. Dr. Schu zieht das Fazit: „Besonders wirksam können Integrationsgesetze sein, wenn sie einen breiten politischen Konsens formulieren und den Rückhalt der migrantischen Gemeinschaften ebenso wie anderer zivilgesellschaftlicher Akteure haben. Dann stehen die Chancen gut, dass auch die praktische Umsetzung der im Gesetz formulierten Grundsätze von allen Beteiligten mit Elan verfolgt wird.“
Den von der Stiftung Mercator geförderten Policy Brief des Forschungsbereichs beim Sachverständigenrat können Sie hier herunterladen.
Die Pressemitteilung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
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Dr. Margret Karsch
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