Pressemitteilung Forschungsbereich

Junge Flüchtlinge: Zugang zu Bildung und Ausbildung sicherstellen

Über die Hälfte der Asylbewerber in Deutschland ist unter 25 Jahren und ihre Zahl nimmt zu. Das stellt Länder und Kommunen vor die Herausforderung, den Zugang zu Kindertagesstätten und Schulen zu gewährleisten. Jungen Flüchtlingen sollte zudem eine Ausbildung ermöglicht werden. Nur so können Teilhabechancen eröffnet werden.

Berlin, 29. Juli 2015. Asylsuchende sind im Schnitt deutlich jünger als die Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit. Über die Hälfte der Antragsteller ist unter 25 Jahre, in der deutschen Bevölkerung beträgt der Anteil dieser Altersgruppe nur knapp ein Viertel. Zwar bewegt sich der Anteil der unter 25-jährigen Asylbewerber über die Jahre konstant um die 60-Prozent-Marke, doch in absoluten Zahlen ist ein deutlicher Anstieg festzustellen: zwischen 2005 und 2014 hat sich die Zahl der unter 25-jährigen Flüchtlinge von 27.301 auf 115.900 mehr als vervierfacht. Dies geht aus einer heute veröffentlichten Kurzinformation des SVR-Forschungsbereichs zur Altersstruktur von Flüchtlingen hervor.

Länder, Kommunen und Bildungseinrichtungen stehen somit vor der Aufgabe, den jungen Flüchtlingen den Besuch von Kindertagesstätten und Schulen zu ermöglichen und damit das völker- und grundrechtlich verankerte Recht auf Bildung zu gewährleisten. Unter den Flüchtlingskindern waren 2014 vergleichsweise viele Säuglinge und auch der Anteil der Kleinkinder im Kita-Alter (3 bis 5 Jahre) war mit über 10.000 Kindern recht hoch. Doch obwohl ein Anspruch auf Betreuung besteht, sind beispielsweise in Berlin die Kita-Besuchsquoten gering, weil wohnortnahe Betreuungsangebote fehlen und Eltern nicht hinreichend unterstützt werden, diesen Anspruch auch geltend zu machen. Auch beim rechtlich garantierten Schulbesuch gibt es Hürden wie beispielsweise unterschiedliche Wartefristen in den Ländern.

„Der Zugang zu Bildung und Ausbildung für junge Flüchtlinge entscheidet über ihre Zukunftschancen“, sagte Dr. Cornelia Schu, Direktorin des SVR-Forschungsbereichs. Der Schulbesuch sollte spätestens drei Monate nach dem Stellen des Asylantrags gewährleistet sein. „Integrative Modelle für die Aufnahme von Flüchtlingskindern in Bildungseinrichtungen sind zentral, damit die Kinder Deutsch lernen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dafür brauchen wir auch mehr Lehrer mit einer Zusatzqualifikation ‚Deutsch als Zweitsprache‘.“ Schu sagte weiter: „Es ist auch eine Chance für ein demografisch alterndes Land wie Deutschland, dass so viele junge Flüchtlinge nach Deutschland kommen.“ Eine Ausbildung sei Voraussetzung für die Integration in den Arbeitsmarkt, wenn junge Flüchtlinge auf Dauer im Land bleiben. Aber auch im Falle einer späteren Rückkehr leiste Deutschland damit einen Beitrag für die Entwicklung oder den Wiederaufbau von Herkunftsländern.

Die Kurzinformation kann hier heruntergeladen werden.

Die Presseinformation steht hier zum Download zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin für Presseanfragen:

Dorothee Winden, Kommunikation

SVR GmbH, Neue Promenade 6, 10178 Berlin

Tel. 030-288 86 59-18 und presse@svr-migration.de

 

Über den Forschungsbereich beim Sachverständigenrat

Der Forschungsbereich beim Sachverständigenrat führt eigenständige, anwendungsorientierte Forschungsprojekte zu den Themenbereichen Integration und Migration durch. Die projekt-basierten Studien widmen sich neu aufkommenden Entwicklungen und Fragestellungen. Ein Schwerpunkt der Forschungsvorhaben liegt auf dem Themenfeld Bildung. Der SVR-Forschungsbereich ergänzt die Arbeit des Sachverständigenrats. Die Grundfinanzierung wird von der Stiftung Mercator getragen.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören weitere fünf Stiftungen an: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet.

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