Pressestatement – Sachverständigenrat

SVR begrüßt Fortsetzung des Bund-Länder-Integrationsbarometers

Die 16. Integrationsministerkonferenz 2021 hat sich in Bremen für eine weitere Beteiligung der Länder am Integrationsbarometer (IB) des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) ausgesprochen. Damit kann das IB als empirisch gestützte repräsentative Analyse des Integrationsklimas mit der bereits für die Befragung 2019/2020 durch die Bund-Länder-Finanzierung deutlich aufgestockten Stichprobe fortgesetzt werden.

Berlin, 30. April 2021. Das SVR-Integrationsbarometer ist eine repräsentative Bevölkerungsumfrage unter Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Deutschland. Es misst alle zwei Jahre das Integrationsklima in der Einwanderungsgesellschaft und erhebt Einschätzungen und Erwartungen der Bevölkerung zu integrations- und migrationsspezifischen Themen. Eine Stärke ist die hohe Zahl an Befragten mit Migrationshintergrund. Nachdem der Bund im Rahmen der institutionellen Förderung des SVR, die er seit Januar 2021 vollständig trägt, die bundesseitigen Voraussetzungen für die Fortsetzung der Initiative geschaffen hatte, haben nun auch die Länder der entsprechenden Beschlussvorlage zum Integrationsmonitoring, die auch die Beteiligung am Integrationsbarometer enthält, einstimmig zugestimmt.

Prof. Bendel, die SVR-Vorsitzende, kommentiert: „Wir freuen uns sehr über die Fortsetzung dieser beispielhaften Bund-Länder-Kooperation im Bereich des Integrationsmonitorings. Die Berücksichtigung der kulturellen, sozialen und identifikativen Integration durch subjektive Indikatoren im Rahmen des SVR-Integrationsbarometers ergänzt die strukturellen Integrations-Indikatoren um individuelle Erfahrungen und Wahrnehmungen zum Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft. Damit wurde ein Meilenstein der Integrationsberichterstattung in Deutschland erreicht. Dieses föderal etablierte Integrationsbarometer könnte auch Modellcharakter für die europäische Ebene haben, wo die Europäische Kommission derzeit Überlegungen anstellt, ein EU-Integrationsbarometer entwickeln und fördern zu wollen.“

Das Integrationsbarometer ist eine der größten repräsentativen Befragungen von Zuwanderinnen und Zuwanderern in Deutschland. Im Rahmen einer gemeinschaftlichen Förderung durch den Bund und die Länder wurde das Integrationsbarometer 2020 erheblich ausgeweitet und die Stichprobe auf gut 15.000 befragte Personen aufgestockt, davon rd. 8.000 Menschen ohne Migrationshintergrund und über 7.000 Personen mit einem Migrationshintergrund. Bei der Datenanalyse gewährleisten Gewichtungsfaktoren, dass die Ergebnisse auf Bundes- und Landesebene für die Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund repräsentativ sind. Auf Bundesebene erfolgt dies auch für die einzelnen Herkunftsgruppen. Die deutlich verbreiterte Datenbasis ermöglicht erstmals Auswertungen auf Ebene aller Länder.

Den SVR-Bericht zum Integrationsbarometer 2020 finden Sie unter diesem Link.

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Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Petra Bendel (Vorsitzende), Prof. Dr. Daniel Thym (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Birgit Leyendecker, Prof. Dr. Steffen Mau, Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger und Prof. Dr. Hans Vorländer.

Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de