SVR: Doppelpass mit Generationenschnitt einführen, modernes Staatsbürgerschaftsrecht schaffen
Zum Vorstoß von Bundesinnenminister Thomas de Maiziére für einen Doppelpass mit Generationenschnitt erklärt der Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), Prof. Dr. Thomas Bauer:
Berlin, 18. Januar 2017. „Wir begrüßen, dass der Bundesinnenminister den Vorschlag des SVR für die Einführung eines Doppelpasses mit Generationenschnitt aufgegriffen hat. Der Vorzug des Modells besteht darin, eine doppelte Staatsangehörigkeit für eine oder mehrere Übergangsgenerationen zu ermöglichen und zugleich eine unbegrenzte Weitergabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes zu vermeiden. Denn mit dem Generationenschnitt wird die automatische Weitergabe der Staatsangehörigkeit an die Nachfahren von Zuwanderern in den Fällen gekappt, in denen die Auswanderung Generationen zurückliegt. Damit soll vermieden werden, dass über Generationen die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes der Vorfahren weitergegeben wird, obwohl zu diesem Land keine oder kaum mehr eine Beziehung besteht. Eine generelle Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit ist somit nicht vorgesehen.
Der Doppelpass mit Generationenschnitt wäre ein entscheidender Schritt hin zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht, das den Anforderungen einer Einwanderungsgesellschaft gerecht wird. Ob ein solcher Generationenschnitt nach der dritten oder erst nach der vierten Generation vollzogen werden sollte, ist politisch zu entscheiden.
Der Doppelpass mit Generationenschnitt wird von Deutschland bereits gegenüber den eigenen, im Ausland lebenden Staatsbürgern praktiziert, ebenso von weiteren Einwanderungsländern (z. B. Kanada und Schweden). Voraussetzung für die Einführung eines Doppelpasses mit Generationenschnitt wären Vereinbarungen mit den Regierungen der Herkunftsländer, die dauerhafte Weitergabe ihrer Staatsangehörigkeit im Ausland zu begrenzen.“
Für eine ausführliche Darstellung des Modells „Doppelpass mit Generationenschnitt“ siehe SVR-Jahresgutachten 2014 (S. 145–152).
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.