Die SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Christine Langenfeld erklärt:
„Die große Nachfrage nach Informationen und Beratung ist sehr positiv: die über 337.000 Anfragen auf dem zentralen Informationsportal zeigen das große Interesse an einer Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses. Auch der Anteil der Informationsanfragen aus dem Ausland ist mit über 40 Prozent beeindruckend hoch. Es zeigt sich, dass das Anerkennungsgesetz die Attraktivität Deutschlands für qualifizierte Zuwanderer erhöht“, erklärte Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Allerdings bleiben die fünfstelligen Antragszahlen bislang deutlich hinter dem antragsberechtigten Personenkreis zurück, der auf 285.000 Personen geschätzt wird. Diese Personen leben bereits in Deutschland und arbeiten meist seit Jahren unterhalb ihrer Qualifikation. Bei der IHK FOSA und den Handwerkskammern sind bis Ende Februar 2013 knapp 4.000 Anträge eingegangen, die Bundesländer rechneten für 2012 mit 20.000 Anträgen allein bei Gesundheitsberufen, darunter ca. 8500 Ärzte.
Ein starkes Interesse besteht auch an der Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Lehrern und Ingenieuren. Für diese Berufe müssen die Bundesländer eigene Gesetze erlassen. Da aber in elf Bundesländern die erforderlichen Landesgesetze noch nicht verabschiedet sind, befinden sich die Antragsteller in der Warteschleife. „Die Landesgesetze sollten nun zügig beschlossen werden. Die Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist eine entscheidende Starthilfe für die Integration. Darauf sollten die Menschen nicht länger warten müssen“, sagte die SVR-Vorsitzende. Landesanerkennungsgesetze sind bislang nur in Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland in Kraft getreten.
Belastbare Zahlen zu Anträgen und Anerkennungsquoten werden erst im Herbst 2013 vorliegen. Daher kann derzeit nur eine vorläufige Bilanz gezogen werden. Die zuständigen Kammern haben bis Ende Februar 1.461 Bescheide erteilt. Bei zwei Dritteln (65,7 %) wurde eine volle Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses festgestellt, bei einem knappen Drittel (30,6 %) erfolgte eine teilweise Anerkennung. Nur 3,7 Prozent der Bescheide wurden abgelehnt. „Das ist eine positive Tendenz. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Anträge mit geringen Chancen auf Anerkennung schon mit Blick auf die Bearbeitungskosten nicht gestellt werden“, sagte Prof. Langenfeld.
„Wir brauchen jetzt eine Offensive seitens der Politik, aber auch aller beteiligten Stellen, mit der die unterschiedlichen Anlaufstellen und Beratungsangebote noch stärker bekannt gemacht werden. Und wir brauchen einen Mentalitätswandel in den Unternehmen: Sie sollten sich stärker für Bewerber öffnen, deren ausländische Berufsabschlüsse als gleichwertig anerkannt wurden.“
Das Pressestatement können Sie hier herunterladen:
Statement_SVR-Vorsitzende_zu_1_Jahr_Anerkennungsgesetz
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland.
Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.