SVR für Stärkung der freiwilligen geförderten Rückkehr
Die Betonung der freiwilligen geförderten Rückkehr abgelehnter Asylbewerber, auf die sich Bund und Länder gestern im Rahmen des 15-Punkte-Plans verständigt haben, wird vom SVR begrüßt. Nach Ansicht des SVR sollte die freiwillige Rückkehr Vorrang vor Abschiebungen haben. Zudem hält der SVR eine ergänzende Bundeskompetenz bei Abschiebungen für sinnvoll, vor allem, um in Kooperation mit den Herkunftsländern die Beschaffung von Pässen für Ausreisepflichtige zu beschleunigen.
Berlin, 10. Februar 2017. „Der SVR befürwortet ausdrücklich, der freiwilligen geförderten Rückkehr abgelehnter Asylbewerber einen höheren Stellenwert als bisher beizumessen“, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), Prof. Dr. Thomas Bauer, in einer ersten Stellungnahme zum 15-Punkte-Plan von Bund und Ländern. Es sei positiv, dass der Bund in diesem Jahr 40 Millionen Euro für Rückkehrprogramme und 50 Millionen Euro für Reintegrationsprogramme bereitstellen wolle. „Die Stärkung der freiwilligen geförderten Rückkehr ist ein wichtiger Schritt. Die freiwillige geförderte Rückkehr muss auch in der Praxis einen klaren Vorrang vor Abschiebungen haben“, sagte Bauer. Die geplante flächendeckende und deutlich verstärkte Rückkehrberatung sei zu begrüßen. Hier sollten neben staatlichen Stellen aber auch Beratungsstellen freier Träger einbezogen werden. Die freiwillige geförderte Rückkehr bietet den Betroffenen eine Starthilfe bei der Rückkehr ins Herkunftsland. Zudem ist sie kostengünstiger als eine Abschiebung.
Die geplante engere Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Rückführung und Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ist aus Sicht des SVR notwendig. Der SVR erachtet hierbei eine ergänzende Bundeskompetenz für sinnvoll, denn eine Rückführung erfordert vielfach eine Kooperation mit den Herkunftsländern, etwa bei der Beschaffung von Reisepässen. Bislang verzögert die fehlende Bereitschaft von Herkunftsländern, Staatsangehörige zurückzunehmen oder Pässe auszustellen, häufig die Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Hier ist der Bund bislang schon unterstützend tätig. Dies auszubauen ist ein richtiger Schritt. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie die Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger durch eine ergänzende Bundeskompetenz effektiver gestaltet werden könne. So prüft bei Asylbewerbern das BAMF als Bundesbehörde das Vorliegen von Abschiebungshindernissen; wenn einer Abschiebung nichts entgegensteht, werden die Akten den Landesbehörden übergeben, die sich neu einarbeiten müssen, bevor sie weitere Schritte zur Rückführung einleiten. Dies kann zu einer Verfahrensverzögerung führen.
„Auch wenn ein abgelehnter Asylantrag für den Einzelnen immer mit Härten verbunden ist, ist die Gewährung von Asyl denjenigen vorbehalten, die vor Verfolgung oder einem (Bürger-)Krieg fliehen mussten“, sagte der SVR-Vorsitzende Thomas Bauer. Wenn kein Anspruch auf Asyl bestehe und keine Abschiebehindernisse vorlägen, müsse die Ausreise auch zügig und konsequent sichergestellt werden. Wenn negative Asylbescheide keinerlei Auswirkungen hätten, leide die Glaubwürdigkeit des Asylsystems.
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Thomas K. Bauer (Vorsitzender), Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Petra Bendel, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Christian Joppke und Prof. Dr. Daniel Thym.