SVR: Migrationspolitik europäisch auffassen
Der Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), Prof. Thomas Bauer, unterstreicht die Notwendigkeit, in der Asyl- und Flüchtlingspolitik weiter an europäischen Lösungen zu arbeiten.
Berlin, 09. Juli 2018. Nach dem EU-Gipfel, der eine Teilverständigung der Mitgliedstaaten in der Migrationspolitik zum Ergebnis hatte, haben nun auch die deutschen Unions- und schließlich die Regierungsparteien sich geeinigt und die Eckpunkte in ihrem Papier zur „Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik“ festgehalten. Grundsätzlich begrüßt der SVR, dass sowohl die Mitgliedstaaten der EU als auch die Regierungsparteien zu einer Einigung gefunden haben. „Im Detail sind noch viele Fragen offen und darüber hinaus weitere Schritte dringend erforderlich, um Migration im Sinne der gemeinsamen europäischen Werte zu gestalten“, sagt der SVR-Vorsitzende Prof. Thomas Bauer. „Von zentraler Bedeutung ist, dass die Debatte in Europa und Deutschland sich von der Konzentration auf Sekundärmigration und Maßnahmen zur Grenzsicherung löst und das Gesamtpaket flüchtlingspolitischen Handelns wieder mehr in den Blick nimmt: Vor allem in die Bedingungen in den Herkunfts- und Transitländern muss weiter und mehr investiert werden, damit Menschen dort eine Perspektive haben. Auch auf die Verhandlungen zur Neugestaltung des Dublin-Verfahrens ist im Sinne einer europäischen Lösung zu setzen. Die beschlossene Mandatserweiterung und der Ausbau von FRONTEX sind ebenso wie die geplante Stärkung von EASO Wege, um die europäische Zusammenarbeit zu festigen.“
Der SVR-Vorsitzende sieht bei den vorgesehenen Einrichtungen zur Durchführung der Transitverfahren von Flüchtlingen, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat ein Asylgesuch gestellt haben und an der deutsch-österreichischen Grenze abgefangen werden, Klärungsbedarf: „Das Ziel, innerhalb von 48 Stunden Menschen zurückzuweisen, ist hoch gesetzt: Das ist eine kurze Zeit, um Fehlentscheidungen zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zudem ist noch offen, ob die dazu erforderlichen Abkommen mit Italien und Griechenland, von wo die meisten Schutzsuchenden kommen, zustande kommen werden.“ Dass für Familien und besonders schutzwürdige Personen gesonderte Räume vorgesehen sind, hält der SVR für dringend geboten. Prof. Bauer kommentiert: „Wie der entsprechende Schutzbedarf ermittelt werden soll, muss verbindlich festgelegt werden.“
Die geplanten beschleunigten Verfahren zur Zuständigkeitsfeststellung in Dublin-Fällen in Ankerzentren, auf die sich die Koalition verständigt hat, werden zahlenmäßig absehbar deutlich mehr Schutzsuchende betreffen als die Zurückweisungen im Rahmen von Transitverfahren. Hier ist nach wie vor offen, wie die beschleunigten Verfahren in den Ankerzentren im Einzelnen ausgestaltet werden. „Hier wird darauf zu achten sein, dass die im Koalitionsvertrag fixierte Asylverfahrensberatung tatsächlich gewährleistet ist, um das berechtigte Interesse an beschleunigten Verfahren mit dem ebenso wichtigen Anliegen der Rechtssicherheit und Fairness gegenüber Schutzsuchenden zu verbinden“, so Thomas Bauer.
Thomas Bauer begrüßt nachdrücklich die Ankündigung der Regierungskoalition, noch in diesem Jahr ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen: „Die Perspektive auf Zuwanderung ist derzeit zu sehr auf noch bestehende Probleme im Umgang mit Schutzsuchenden verengt. Dabei gerät aus dem Blick, dass Zuwanderung existenziell ist für die Fachkräftesicherung in einem alternden Land. Insofern ist es gut, wenn die Bundesregierung wie geplant noch in diesem Jahr ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz in den Bundestag einbringt. Das ist ein Zeichen, dass die Politik nicht grundsätzlich Migration verhindern will, sondern durchaus auch legale Wege eröffnet.“ Der Sachverständigenrat hat hierzu in seinem Jahresgutachten 2018 bereits Vorschläge vorgelegt.
Das Pressestatement steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin für Presseanfragen:
Dr. Margret Karsch, Kommunikation
SVR GmbH, Neue Promenade 6, 10178 Berlin
Tel. 030/288 86 59-18 und email hidden; JavaScript is required
Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Expertengremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Thomas K. Bauer (Vorsitzender), Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Petra Bendel, Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Christian Joppke, Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger, Prof. Dr. Daniel Thym und Prof. Dr. Hans Vorländer.