Positive Entwicklung bei Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Zu den aktuellen Zahlen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen erklärt die SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Christine Langenfeld:
„Die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen eine positive Entwicklung bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Es ist erfreulich, dass sowohl die Zahl der Anträge als auch der abgeschlossenen Anerkennungsverfahren im Vergleich zu 2012 gestiegen sind. 2012 wurden von April bis Dezember 7.980 Verfahren abgeschlossen, 2013 waren es 13.344. Das ist eine Steigerung um 226 abgeschlossene Verfahren pro Monat. 2013 wurden insgesamt 11.868 im Ausland erworbene Berufsabschlüsse nach dem Bundesgesetz als vollständig oder teilweise gleichwertig anerkannt.
Jetzt muss es darum gehen, alles zu tun, um die Antragszahlen weiter zu steigern. Die erfolgreiche Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse ist für jeden Einzelnen ein Gewinn, da dies die Chancen auf eine der Qualifikation entsprechende Beschäftigung in Deutschland erhöht. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftegewinnung für Deutschland. Dazu gehört auch die kürzlich eingerichtete „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“, die bestehende Informationsportale um ein telefonisches Beratungsangebot ergänzt.
Sehr zu begrüßen ist die geplante Neueinführung von § 17a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die in einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung enthalten ist. Damit wird die Öffnung Deutschlands vor allem für nicht akademische Fachkräfte fortgesetzt, die mit der Reform der Beschäftigungsverordnung im letzten Jahr begonnen wurde. Vorgesehen ist, dass Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Vorqualifikationen für 18 Monate nach Deutschland einreisen können, um durch das Absolvieren einer Bildungsmaßnahme und einer anschließenden Prüfung ihre im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Entscheidend ist auch, dass nach der Anerkennung die Möglichkeit besteht, zum Zweck der Suche nach einem den beruflichen Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz für zwölf weitere Monate im Land zu bleiben. Damit werden die bislang bestehenden Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche für Akademiker und ausländische Absolventen deutscher Hochschulen konsequent ergänzt.“
Das Pressestatement können Sie hier herunterladen:
Pressestatement der SVR-Vorsitzenden zum Anerkennungsgesetz
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.