Reform der Arbeitsmigrationspolitik zur Entlastung der Asylsysteme
Zur aktuellen Debatte um die Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge erklärt die SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Christine Langenfeld:
„Deutschland braucht Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Ein künftiges Einwanderungsgesetz sollte dabei die bereits bewährte Ausrichtung auf qualifizierte Einwanderung und eine Erdung am Arbeitsmarkt beibehalten. Sinnvoll sind allerdings gezielte Schritte zu einer weiteren Öffnung des Arbeitsmarkts für qualifizierte Zuwanderer, die das bestehende System konsequent ergänzen. Ansatzpunkt könnte dabei der § 18c des Aufenthaltsgesetzes sein, der es Personen mit einem akademischen Abschluss ermöglicht, für bis zu sechs Monate nach Deutschland zur Jobsuche einzureisen. Drei kleinere Änderungen an dieser Option versprechen eine wirkungsvolle Öffnung mit Augenmaß:
Erstens sollte zur Finanzierung des Lebensunterhalts während der Suchphase eine Erwerbstätigkeit auf Teilzeitbasis gestattet werden – analog zu den Vorschriften des § 16 Abs. 3 AufenthG, die für ausländische Studierende aus Drittstaaten gelten. Bislang ist eine Nebenerwerbstätigkeit zur Finanzierung des Lebensunterhalts in dieser Phase nicht erlaubt.
Zweitens sollte die Möglichkeit der Einreise zur Jobsuche über Akademiker hinaus für Personen mit einer Berufsausbildung und/oder Arbeitserfahrung eröffnet werden.
Drittens könnte die gewährte Suchdauer von heute maximal sechs auf bis zu 12 Monate verlängert werden. Dies entspräche den Möglichkeiten, die bereits heute für Personen bestehen, die durch das Absolvieren einer Bildungsmaßnahme und einer anschließenden Prüfung eine Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüsse in Deutschland erhalten haben (§ 17a Abs. 4 AufenthG).
Diese Erleichterungen können dann auch für eine Teilgruppe derer, die aktuell versuchen, über den Weg des Asyls nach Deutschland zu gelangen, einen alternativen Zugang eröffnen und so zur Entlastung des Asylsystems beitragen. Gerade für die Gruppe der Zuwanderer vom Westbalkan stünde damit eine realistische Alternative zur in der Regel aussichtslosen Asylantragstellung zur Verfügung. Diese Eröffnung von weiteren Zuzugsmöglichkeiten über das Einwanderungsrecht ist einer Vermischung von Einwanderungs- und Flüchtlingsrecht (wie sie derzeit unter dem Stichwort „Spurwechsel“ erörtert wird) aus Sicht des SVR klar vorzuziehen.“
Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen:
Pressestatement Öffnung Arbeitsmarkt
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Christine Langenfeld (Vorsitzende), Prof. Dr. Ludger Pries (Stellvertretender Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Claudia Diehl (ab 2015), Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Christian Joppke (ab 2015), Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu (bis 2015), Prof. Dr. Ursula Neumann (bis 2015) und Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan.