SVR empfiehlt einer neuen Bundesregierung, eine integrations- und migrationspolitische Gesamtstrategie zu entwickeln. SVR schlägt Nationalen Aktionsplan Migration (NAM) vor, der demografische, ökonomische, soziale und humanitäre Aspekte bei der Steuerung von Zuwanderung gebündelt berücksichtigt. SVR für Aufwertung der Integrationspolitik durch Kompetenzstärkung. Eigenständiges Integrationsministerium nicht zielführend. Integrationspolitik muss als Gesellschaftspolitik für alle verstanden werden.
Berlin, 27. September 2013. Die neue Legislaturperiode muss aus Sicht des SVR genutzt werden, um eine koordinierte Integrations- und Migrationspolitik zu entwickeln. „Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Entwicklung einer migrationspolitischen Gesamtstrategie in einem Nationalen Aktionsplan Migration (NAM)“, sagte Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Die Blue Card für die Zuwanderung Hochqualifizierter und das Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse waren Meilensteine der vergangenen Legislaturperiode. „Deutschland hat mit diesen Neuregelungen die Voraussetzungen für ein liberales Zuwanderungsland geschaffen. Nun muss alles dafür getan werden, dass die neuen Möglichkeiten in der Wirklichkeit auch tatsächlich genutzt werden“, sagte Langenfeld.
Als entscheidenden nächsten Schritt empfiehlt der SVR eine Bündelung der Migrationspolitik in einem „Nationalen Aktionsplan Migration“ (NAM). „Eine solche koordinierte Strategie gibt es bislang nicht. Es ist höchste Zeit, eine Migrationspolitik aus einem Guss zu entwerfen“, sagte Langenfeld. Der Vorschlag des SVR schließt diese Lücke: In einem Nationalen Aktionsplan Migration werden die Ziele und Instrumente festgelegt, mit denen der zukünftige Bedarf an hoch-, mittel- und niedrig qualifizierter Zuwanderung gedeckt und koordiniert werden soll. Grundlage für den NAM müssen qualifizierte Analysen zukünftiger demografischer, ökonomischer, sozialer und humanitärer Entwicklungen sein. Entscheidend ist, den Nationalen Aktionsplan Migration mit der Integrationspolitik zu vernetzen. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen ihre Zuständigkeiten im Sinne des gemeinsamen Ziels einer gelingenden Teilhabe aller Zuwanderer wahrnehmen.
Im Rahmen einer migrationspolitischen Gesamtstrategie sollten neben dem derzeit dominierenden Thema der Fachkräftegewinnung auch die Zuwanderung Niedrigqualifizierter, die Mobilität Studierender und die EU-Binnenmigration mitsamt der sogenannten Armutswanderung in den Blick genommen werden. Auch könne im NAM die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen einerseits und die Zuwanderung von EU-Bürgern andererseits konzeptionell zusammengeführt werden. Dies wird bislang getrennt behandelt. „Von einem Nationalen Aktionsplan Migration ginge eine Signalwirkung aus, wer unter welchen Voraussetzungen nach Deutschland zuwandern kann. Das trägt auch dazu bei, die neuen Zuwanderungsregelungen im Ausland noch bekannter zu machen“, sagte Langenfeld. Die Zuwanderung Hochqualifizierter sei kein Selbstläufer: Es müsse aktiv im Ausland um benötigte Fachkräfte geworben und eine Willkommenskultur in Behörden, Wirtschaft und Gesellschaft verankert werden. Im Rahmen des NAM sollte außerdem eine bessere Vernetzung der etablierten Akteure (BMAS, BMI, BMWi, Bundesintegrationsbeauftragte, BAMF, Migrantenorganisationen) mit neuen migrationspolitischen Akteuren (vor allem Universitäten, Unternehmen, Auslandsvertretungen, Außenwirtschaftskammern) erfolgen.
Deutschland muss auch seinen humanitären Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen nachkommen. Asylverfahren, die für die Betroffenen sehr belastend sind, sollten möglichst rasch durchgeführt werden, damit diese Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus haben. Derzeit vergehen durchschnittlich neun Monate bis zu einer Entscheidung des BAMF über einen Asylantrag. Eine Beschleunigung der Verfahren ist aus Sicht des SVR erstrebenswert, eine sorgfältige Prüfung müsse aber gesichert sein, mahnte Langenfeld. Um schnellere Entscheidungen bei derzeit steigenden Asylbewerberzahlen treffen zu können, sollte das BAMF in diesem Bereich personell gestärkt werden. Das Ziel, eine sechsmonatige Entscheidungsfrist einzuhalten, sollte hohe Priorität haben. Analog dazu sollten Asylbewerber nach sechs Monaten einen Arbeitsmarktzugang erhalten (mit Vorrangprüfung dort, wo sie noch besteht). Dies ermöglicht den Menschen, ihren Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten und wirkt einer Dequalifizierung entgegen.
Der SVR befürwortet zudem ein Eintreten der Bundesregierung für ein gemeinsames europäisches Vorgehen in der Flüchtlingspolitik, insbesondere bei einer konzertierten und unbürokratischen Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisen- und Kriegsgebieten. Trotz der aktuellen dramatischen Situation der syrischen Flüchtlinge ist es den EU-Staaten bislang nicht gelungen, eine gemeinsame Linie zu finden.
Der SVR setzt sich für die Einführung einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung für Geduldete ein. Nach § 25a AufenthG können jugendliche und heranwachsende Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich gut integriert haben. „Analog zu dieser Regelung sollte eine stichtags- und altersunabhängige Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete eingeführt werden, die Integration anerkennt und humanitäre Aspekte berücksichtigt“, sagte Langenfeld. Damit kann für die Betroffenen ein zum Teil jahrelanges Leben mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus (sog. Kettenduldungen) beendet bzw. vermieden werden. Langjährig Geduldete leben in einer Sackgasse: Eine Rückkehr in das Herkunftsland ist auf absehbare Zeit nicht möglich, zugleich ist ihre Integration in Deutschland stark erschwert.
Ein zentrales integrationspolitisches Thema ist die Ablösung der Optionspflicht durch ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Die Optionsregelung, nach der sich in Deutschland geborene Kinder von Zuwanderern bis zum vollendeten 23. Lebensjahr für die deutsche oder die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes der Eltern entscheiden müssen, hat sich nicht bewährt. „Die Optionspflicht ist integrationspolitisch kontraproduktiv, verwaltungstechnisch aufwändig und bringt Rechtsunsicherheit für die Betroffenen mit sich“, kritisierte Langenfeld. Der SVR empfehle daher, die Optionspflicht auszusetzen und zügig ein Staatsangehörigkeitsrecht zu entwickeln, das den Anforderungen eines modernen Einwanderungslandes entspricht. Hierzu gehöre auch, Lösungen zu finden, wie mit sich – dann eventuell dauerhaft kumulierenden – Mehrfachstaatsangehörigkeiten in den folgenden Generationen umgegangen werden könne. „Es gehört aber auch dazu, dass Zuwanderer ermutigt werden, sich für unsere Gesellschaft zu engagieren und dass ihnen gezeigt wird, dass sie ganz dazu gehören und hier ihr Zuhause ist“, sagte Langenfeld.
In den nächsten vier Jahren geht es auch um die institutionelle Stellung des Islam in Deutschland. Dazu zählen Themen wie der islamische Religionsunterricht an Schulen und die weitere Entwicklung der islamisch-theologischen Fakultäten an deutschen Hochschulen. Zuständig sind hier die Länder. Der Bund ist aber aufgerufen, die Länder in ihren Bemühungen zu unterstützen. Auftretende gesellschaftliche Konflikte müssen auf der Basis freiheitlicher Grundwerte konstruktiv gelöst werden. Einer Diskriminierung von Muslimen muss entschieden entgegengetreten werden.
Zu Beginn der Legislaturperiode sollte auch die Chance zu einer institutionellen Neuordnung der Integrationspolitik ergriffen werden. Zentral ist die Aufwertung der Integrationspolitik, die sich auch in einer Stärkung der Kompetenzen niederschlagen muss. Der SVR schlägt vor, die bislang im Bundesinnenministerium gebündelten integrationspolitischen Kompetenzen von dort wegzuverlagern und einem anderen kompetenzstarken und weniger von sicherheitspolitischen Interessen überlagerten Ressort zuzuordnen. „Das ist auch ein Signal, dass Integrationspolitik immer auch Gesellschaftspolitik für alle sein muss“, sagte die SVR-Vorsitzende. In Betracht käme beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die institutionelle Neuordnung muss vor allen Dingen sicherstellen, dass integrationspolitische Anliegen mehr Durchschlagskraft gewinnen. „Integrationspolitik ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, die viele Politikbereiche berührt und miteinander vernetzen muss“, sagte Langenfeld. Ein eigenständiges Integrationsministerium auf Bundesebene hält der SVR nicht für zielführend. Es hätte nur wenige Kompetenzen, da die Länder für einen Großteil der Integrationspolitik zuständig sind, z.B. für die Bildungspolitik. Darüber hinaus sind die Erfahrungen anderer europäischer Einwanderungsländer mit eigenständigen und meist wieder abgeschafften Integrationsministerien eher ernüchternd. Oftmals waren sie finanziell und personell schwach ausgestattet und konnten kaum eigene integrationspolitische Impulse setzen.
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Christine Langenfeld (Vorsitzende), Prof. Dr. Ludger Pries (Stellvertretender Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu (Mitgliedschaft ruht), Prof. Dr. Ursula Neumann und Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan.