SVR-Pressestatement zum Inkrafttreten des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Am 1. März 2020 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Dazu sagt Frau Prof. Dr. Bendel, Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR):
Berlin, 27. Februar 2020.
„Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein Fortschritt. Jetzt muss man es bekannt machen, dafür werben und Beratungen anbieten. Wichtig sind gute Sprachkurse, schnelle Visa und, dass im Ausland erworbene Qualifikationen zügig anerkannt werden. Erst dann wird das Gesetz wirken“, sagt Prof. Dr. Petra Bendel, die Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR).
„Im Ausland erworbene Qualifikationen lassen sich oft nicht mit deutschen Berufsabschlüssen vergleichen. Deshalb hat die Bundesregierung die Möglichkeiten, nach Deutschland einzuwandern, um sich hierzulande nachqualifizieren zu lassen, stark erweitert. Der SVR begrüßt das sehr. Durch Ausbildungspartnerschaften und bilaterale Abkommen mit Herkunftsländern müssen diese Möglichkeiten jetzt aber auch massiv untermauert werden. Auf die Umsetzung kommt es an, ob durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch wirklich mehr Fachkräfte aus dem Ausland nach Deutschland kommen.“
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat auch sein Faktenpapier „Kurz und bündig: Fakten zur Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit“ aktualisiert. Dieses Faktenpapier enthält jetzt die neue Gesetzeslage.
Das Kurz und bündig können Sie hier abrufen.
Hier stehen auch folgende Kurz und bündig-Publikationen zum Download zur Verfügung:
- Einwanderung in Deutschland
- Fakten zur Asylpolitik
- Ungleiche Bildungschancen
Das Pressestatement steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner für Medienanfragen:
Daniel Bax
Kommunikation SVR GmbH
Telefon: 030/288 86 59-18
E-Mail: email hidden; JavaScript is required
Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Expertengremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht. Das SVR-Jahresgutachten 2020 wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Petra Bendel (Vorsitzende), Prof. Dr. Daniel Thym (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Christian Joppke, Prof. Dr. Birgit Leyendecker, Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger und Prof. Dr. Hans Vorländer.
Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de