SVR: Anerkennungsgesetz ist Fortschritt, greift aber zu kurz
Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse ist überfällig. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) sieht Nachbesserungsbedarf bei Nachqualifizierung. Zusätzliche Fördermittel für Nachqualifizierung notwendig. Flächendeckende Beratung muss sichergestellt und Adressaten müssen erreicht werden.
Berlin, den 29. September 2011. Mit dem Anerkennungsgesetz erhalten viele Zuwanderer erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Prüfverfahren zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüsse. „Das Anerkennungsgesetz ist überfällig. Es ist ein wichtiger Schritt, damit Zuwanderer eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit finden können“, erklärt Prof. Dr. Klaus J. Bade, Vorsitzender des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). „Das Gesetz kommt aber, wieder einmal, für viele zu spät: Viele qualifizierte Zuwanderer, die seit Jahren hier leben und wegen der fehlenden Anerkennung ihrer Ausbildung beispielsweise als Taxifahrer oder Hausmeister arbeiten, werden damit nicht mehr erreicht; denn sie werden den Anschluss an ihren Ausbildungsberuf kaum mehr finden und auch nicht bereit sein, ihre Ersatzkarrieren aufzugeben.“ Eine entscheidende Verbesserung hingegen sei das Gesetz für Neuzuwanderer. Ihre Integration in den Arbeitsmarkt wird erleichtert. Das ist angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels auch im Interesse Deutschlands.
„Das Anerkennungsgesetz ist nach langem Anlauf ein zu kurzer Sprung. Entscheidende Punkte der Umsetzung sind nicht oder nicht zureichend geregelt“, kritisierte Bade. Dies gelte vor allem für die Nachqualifizierung der Zuwanderer, deren Berufsabschluss nur zum Teil anerkannt wird. Es mangele sowohl an Angeboten, um eine fehlende Teilqualifizierung nachzuholen als auch an der Bereitstellung finanzieller Mittel, um die Nachqualifizierung zu fördern. Das Gesetz wird heute vom Bundestag verabschiedet und muss noch durch den Bundesrat. Es wäre wünschenwert, dass sich Bund und Länder auf praktische Lösungen der genannten, absehbaren Probleme verständigen. Gerade für die Anfangsphase, in der erstmals Prüfansprüche geltend gemacht werden können, sollten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Zudem sollten ausreichende Möglichkeiten geschaffen werden, sich im dualen System in Teilbereichen nachzuqualifizieren, ohne die komplette Ausbildung nochmals machen zu müssen.
Der SVR fordert außerdem eine breite Informationskampagne, um diejenigen zu erreichen, die von einer Anerkennung ihres Berufsabschlusses profitieren würden und schon lange in Ersatzberufen tätig sind. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die geplanten Beratungsangebote bundesweit flächendeckend verfügbar sind und mit den regulären Informationsangeboten vor allem der Bundesagentur für Arbeit verzahnt werden.
Der SVR fordert eine zügige Umsetzung des Anerkennungsgesetzes. Hierzu müssen viele Akteure zusammenwirken, u.a. die zuständigen Bundesministerien, die Bundesagentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern. Auch die Länder sind gefordert. Sie sind für den Verwaltungsvollzug und die Regelung der Anerkennung eines Teils der Berufe zuständig, wie z.B. Lehrer und Erzieher. Die Bundesländer müssen daher noch entsprechende länderrechtliche Regelungen schaffen. Eine möglichst einheitliche Anerkennungspraxis muss gewährleistet werden. Das Anerkennungsgesetz beseitigt formale Hindernisse für eine Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Wie viele Abschlüsse als gleichwertig anerkannt werden, wird die Praxis zeigen.
Die Pressemitteilung als Download:
pm-anerkennungsgesetz
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Vodafone Stiftung und ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewer-tungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresbericht veröffentlicht.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Klaus J. Bade (Vorsitzender), Prof. Dr. Ursula Neumann (Stellv. Vorsitzende) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu, Prof. Dr. Christine Langenfeld, Prof. Dr. Ludger Pries, Prof. Dr. Werner Schiffauer.