SVR drängt auf eine stärkere Europäisierung des Flüchtlingsschutzes
SVR legt Leitlinien zur Flüchtlingspolitik in Europa vor. Die aktuelle Flüchtlingskrise erfordert eine faire Verteilung von Flüchtlingen in Europa, an der sich alle Mitgliedstaaten beteiligen. Dazu gehört auch die Einführung eines dauerhaften und für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Verteilungsmechanismus.
Berlin, 15. September 2015. Die aktuelle Flüchtlingskrise, die durch den Bürgerkrieg in Syrien und andere vor der ‚Haustüre Europas‘ gelegenen Krisenherde ausgelöst wurde, stellt Deutschland und die Europäische Union als Wertegemeinschaft vor akute und bis vor kurzem hinsichtlich ihrer Intensität und Dramatik kaum vorstellbare Herausforderungen. Das bestehende flüchtlingspolitische Instrumentarium der EU ist dem nicht gewachsen.
Erforderlich sind daher sowohl Sofortmaßnahmen als auch eine strukturelle und erst mittelfristig wirksame Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). „Wir brauchen dringend eine stärkere Europäisierung des Flüchtlingsschutzes. Es kann nur eine gemeinsame europäische Antwort auf die aktuelle Flüchtlingskrise geben“, sagte Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). „Eine stärkere Europäisierung kann aber weder eine Abschottung Europas bedeuten – das widerspräche seinen grundlegenden humanitären Werten – noch eine völlige Grenzöffnung verbunden mit der freien Wahl des Landes durch die Asylsuchenden, in dem sie ihr Asylverfahren durchführen möchten (free choice). Letzteres hat in den vergangenen Tagen stattgefunden und zu chaotischen Zuständen geführt, die einmal mehr das Scheitern von Dublin in der jetzigen Krise vor Augen führen“, sagte Langenfeld. „Die vorübergehende Einführung von Grenzkontrollen ist eine Reaktion hierauf und darauf, dass sich die EU in der Flüchtlingskrise bislang als handlungsunfähig erwiesen hat.“
„Die Beschlüsse des EU-Innenministerrates von gestern Abend bleiben weit hinter der Dringlichkeit der Lage zurück“, sagte die SVR-Vorsitzende. „Es ist ein erster Schritt, dass sich die EU-Innenminister auf eine Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU verständigen konnten. Entscheidend ist aber ein dauerhafter und verbindlicher Verteilungsmechanismus für unstrittig schutzbedürftige Flüchtlinge, an dem sich alle Mitgliedstaaten beteiligen. Ausnahmen können nur aus triftigen Gründen zugelassen werden, die mit den Werten der EU in Einklang stehen. Die betroffenen Staaten müssen das dann aber finanziell ausgleichen. Vor allem die osteuropäischen Mitgliedstaaten müssten sich jetzt bewegen. Bis zur nächsten Sitzung des EU-Innenministerrats am 8. Oktober muss dringend ein Konsens gefunden werden. Die Asylkrise ist eine Nagelprobe für die EU. Die Zeit ist zu ernst für weitere Unentschlossenheit.“ Sollte keine Einigung gefunden werden, wird sich auch der Druck auf die Freizügigkeit nach den Schengen-Regeln weiter verstärken. Dies wäre ein gewaltiger Rückschritt.
„Von zentraler Bedeutung ist eine faire Verteilung von Flüchtlingen, an der sich alle EU-Mitgliedstaaten beteiligen“, sagte Langenfeld. Notwendig ist zum einen eine sofortige Umverteilung von schutzbedürftigen Flüchtlingen aus Ländern wie Ungarn, Italien und Griechenland, die logistisch-infrastrukturell tatsächlich überfordert sind. Zum anderen ist auf Dauer und für die Zukunft eine verbindliche Quote für die Umverteilung von unstrittig schutzbedürftigen Flüchtlingen erforderlich, die in großer Zahl etwa vor Bürgerkrieg und Terror fliehen und daher die betroffenen Aufnahmestaaten überfordern können. Weitere Elemente einer krisenfesten EU-Flüchtlingspolitik sind die zügige Einrichtung von Registrierungszentren (Hotspots) an den europäischen Außengrenzen, die gemeinsam mit europäischen Institutionen (EASO, Frontex, Europol und Eurojust) betrieben werden, kollektive Aufnahmeprogramme, die einen sicheren und kalkulierbaren Zugang zum Asyl sicherstellen und das breite Feld der Fluchtursachenbekämpfung. „Ein faires und funktionsfähiges System der Flüchtlingsaufnahme ist unabdingbar, um die Akzeptanz der Bevölkerung aufrechtzuerhalten und eine politische Radikalisierung zu unterbinden.“
Mit der gegenwärtig zu verzeichnenden Renationalisierung der Flüchtlingspolitik setzt auch eine Abwärtsspirale bei den humanitären Aufnahmebedingungen ein, die zu unwürdigen Bedingungen bei der Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge in einer Reihe von EU-Staaten führt. „Ein nachhaltiges Konzept zur Bewältigung der Flüchtlingskrise muss sich von diesen Extremen lösen und realpolitisch akzeptable Wege suchen, um wieder Ordnung in das Asylsystem zu bringen“, sagte Langenfeld. „Europa muss seinen humanitären Verpflichtungen gegenüber den Flüchtlingen gerecht werden und zwar gemeinsam und solidarisch. Europa muss aber auch wieder die Kontrolle über die Asylzuwanderung zurückgewinnen, das Gemeinsame Asylsystem weiterentwickeln und – letztlich entscheidend – in den Mitgliedstaaten durchsetzen.“
Die Empfehlungen des SVR im Einzelnen:
1. Flüchtlingspolitik stärker europäisieren, internationales Bündnis schmieden
Der SVR spricht sich entschieden für eine stärkere Europäisierung der Flüchtlingspolitik aus. Der Sachverständigenrat unterstützt ausdrücklich die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission zur Flüchtlingspolitik. Gerade in Zeiten eines außergewöhnlich hohen Flüchtlingsaufkommens ist es unerlässlich, die Verantwortung europaweit zu teilen, da einzelne Staaten sonst an Kapazitätsgrenzen gelangen. Eine faire Verteilung von Flüchtlingen stärkt auch die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, Aufnahmestandards zu erfüllen und mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Der SVR unterstützt in dem Zusammenhang den Vorschlag der Europäischen Kommission, 160.000 eindeutig Schutzbedürftige aus den Aufnahmezentren in Italien, Griechenland und Ungarn auf andere EU-Staaten umzuverteilen. Deutschland würde auf diesem Weg insgesamt rund 40.000 Flüchtlinge aufnehmen.
Angesichts der enormen Herausforderungen und der Dramatik der Ereignisse sind zunächst kurzfristige Notfallmaßnahmen unabdingbar. Dies muss über eine politische Einigung in der EU erfolgen. Hierbei sind alle Mitgliedstaaten der EU im Rahmen ihrer Möglichkeiten aufgefordert, sich stärker als bisher an der Übernahme von Verantwortung für Flüchtlinge zu beteiligen. Die Aufnahme von Flüchtlingen muss als gemeinsame europäische Aufgabe verstanden werden. Dabei sollten auch Staaten mit bestehenden ‚Opt-out/Opt-in-Klauseln‘ (Vereinigtes Königreich, Irland und Dänemark) einen substanziellen Beitrag leisten. Diese formalen ‚Nichtzuständigkeitsklauseln‘ entbinden diese Staaten gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten nicht von ihrer humanitären Verantwortung und europäischer Solidarität.
Die Aufnahme von Flüchtlingen kann sich angesichts des Ausmaßes der Flüchtlingsbewegungen nicht nur auf die Staaten der Krisenregion und der Europäischen Union beschränken. Auch andere Industriestaaten müssten sich stärker beteiligen. Zu diesem Zweck sollte der UNHCR kurzfristig eine weltweite Konferenz einberufen, auf der alle Staaten Zusagen für die Aufnahme von Flüchtlingskontingenten machen.
2. Registrierungszentren (Hotspots) zügig einrichten, Flüchtlinge solidarisch verteilen
Die Einrichtung von Registrierungszentren (sog. Hotspots) im Falle großer Zahlen von spontan einreisenden Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen, wie sie derzeit in Ungarn, Griechenland und Italien geplant ist, ist ein richtiger Schritt. Denn sie sind die Voraussetzung dafür, dass eine Umverteilung von Flüchtlingen überhaupt stattfinden kann. In diesen ‚Hotspots‘ sollen die zuständigen europäischen Institutionen Agenturen (EASO, Frontex, Europol, Eurojust) gemeinsam mit den jeweiligen nationalen Behörden ankommende Personen registrieren und einen etwaigen Schutzbedarf (vor-)prüfen. Ein solches Vorgehen ist erforderlich, da die genannten Staaten angesichts der großen Flüchtlingszahlen nicht in der Lage sind, die Registrierung und Erstversorgung alleine und geordnet durchzuführen.
Der SVR unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, nach dieser Erstaufnahme einen auf Dauer angelegten und verbindlichen Umverteilungsmechanismus für Flüchtlinge anzuwenden. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob entsprechende familiäre, sprachliche oder sonstige Bindungen an einen bestimmten Aufnahmestaat bestehen, um den Interessen der Flüchtlinge so weit als möglich Rechnung zu tragen. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die Flüchtlinge entsprechend den gemeinsam beschlossenen Standards bei Anerkennung, Verfahrensdurchführung und Unterbringung behandelt werden.
3. Strukturelle Neuaufstellung des GEAS auch jenseits akuter Krisen
Um die europäische Asylpolitik langfristig zu stärken, schlägt der SVR darüber hinaus eine strukturelle Neuaufstellung des GEAS vor, die auf Dauer und jenseits akuter Krisen gilt, wie wir sie zurzeit angesichts der vielen Zehntausend Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsregionen des Nahen Ostens erleben. Diese Neuaufstellung setzt allerdings voraus, dass in allen EU-Mitgliedstaaten die humanitären Standards des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auch real angewendet werden. Kern des SVR-Vorschlags sind Freizügigkeitsrechte in der EU, nachdem ein Flüchtling in einem Mitgliedstaat anerkannt wurde. Dabei soll zum einen an der Zuständigkeit des Ersteinreisestaates (Dublin-Prinzip) festgehalten werden, darüber hinaus aber ‚Dublin‘ mit dem Prinzip der freien Wahl des EU-Zielstaates nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens verbunden werden und zwar nach den folgenden Grundsätzen: Der Staat der Ersteinreise ist weiterhin zuständig für die Aufnahme, das Asylverfahren und auch die Rückführung von nicht anerkannten Flüchtlingen. Er erhält für die Übernahme dieser gemeinsamen Aufgabe, die alle anderen Mitgliedstaaten entlastet, kalkulierbare finanzielle und logistische Hilfen. Die Ersteinreisestaaten ihrerseits sind verpflichtet, die im GEAS festgelegten Standards bei der Unterbringung und der Durchführung der Asylverfahren strikt einzuhalten. Wenn das gelingt und die Erstaufnahmestaaten im Süden und Osten Europas eine ähnliche Anerkennungspraxis zeigen wie die anderen EU-Staaten, können in einem weiteren Schritt Freizügigkeitsrechte für anerkannte Flüchtlinge innerhalb der EU eingeführt werden. Für die Flüchtlinge würde die Umsetzung des SVR-Modells bedeuten, dass sie nach einem positiven Abschluss ihres Asylverfahrens in ein EU-Land ihrer Wahl weiterwandern können, in dem sie für sich eine wirtschaftliche Perspektive sehen oder in dem Familienangehörige leben.
4. Kollektive Aufnahmeprogramme für Bürgerkriegssituationen o.ä. ausbauen
Erforderlich ist für die Zukunft zudem der Ausbau von kollektiven Aufnahmeverfahren aus Drittstaaten, die das individuelle Asylverfahren entlasten. Die Erfahrungen mit den temporären Aufnahmeprogrammen für Flüchtlinge aus Syrien sind positiv. Sie sollten in Deutschland strukturell optimiert und fortgesetzt werden und könnten Vorbild für andere EU-Staaten sein. Auch hier sollten alle EU-Staaten nach dem Grundsatz der fairen Verantwortungs- und finanziellen Lastenteilung teilnehmen. Ein solcher Mechanismus einer EU-weit koordinierten Aufnahme einer großen Zahl von Flüchtlingen jenseits des individuellen Asylverfahrens und jenseits des Dublin-Systems ist im Recht der EU bereits verankert und zwar in der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz von Flüchtlingen („Massenzustromrichtlinie“). Auf der Grundlage dieser Richtlinie kann allerdings keine verbindliche Quote festgelegt werden, sondern die Mitgliedstaaten beteiligen sich auf freiwilliger Grundlage. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ergänzung der Dublin-Verordnung um einen verbindlichen Umverteilungsmechanismus geht richtigerweise darüber hinaus.
Außerdem sollte das gemeinsame europäische Resettlement-Programm, das schutzbedürftigen Personen aus Drittstaaten den Zugang nach und eine dauerhafte Aufnahme in Europa ermöglicht, möglichst schnell ausgebaut werden. Solche Programme ersparen Schutzsuchenden die gefährliche und illegale Einreise nach Europa. Die im Juni getroffenen Zusagen der europäischen Regierungen, in den nächsten beiden Jahren 20.000 Neuansiedlungsplätze zur Verfügung zu stellen, sind zu begrüßen, aber quantitativ viel zu wenig, um die individuelle Schutzsuche entschieden zu entlasten. Das gemeinsame europäische Resettlement-Programm muss daher deutlich ausgebaut werden.
5. Krisenregionen stärker unterstützen, Fluchtursachen bekämpfen
Die innereuropäische Umverteilung und Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten muss einhergehen mit einem stärkeren Engagement der EU bei der Unterstützung von Flüchtlingen in den Krisenregionen. Die Hilfe für die Staaten, die Flüchtlinge in großer Zahl aufgenommen haben (Libanon, Türkei, Jordanien), muss massiv und rasch ausgebaut werden; entsprechende Mittel für den UNHCR müssen zur Verfügung gestellt werden. Dort fehlt es nach wie vor an einer ausreichenden und menschenwürdigen Versorgung der Flüchtlinge, was zur Folge hat, dass viele von ihnen weiter nach Europa wandern. Die von der EU-Kommission geplante diplomatische Initiative zur Beendigung der Konflikte in Syrien und Libyen ist mit Nachdruck zu begrüßen. Gelänge es, die Gewalt in diesen Staaten zu beenden, so wäre dies die effektivste Flüchtlingspolitik. Darüber hinaus müssen generell die Anstrengungen zur Bekämpfung der Fluchtursachen verstärkt werden.
6. Nicht Schutzbedürftige zurückführen, über legale Zuwanderungswege informieren
Um die Akzeptanz für die Aufnahme von Flüchtlingen aufrecht zu erhalten und die Ressourcen im Asylsystem für Schutzbedürftige bereitstellen zu können, ist es erforderlich, dass nur diejenigen humanitären Schutz erhalten, die ihn auch wirklich benötigen. Für diejenigen, die aus wirtschaftlicher Not den Weg nach Europa suchen, ist ein Asylantrag kein adäquater Weg. Das Asylverfahren soll Schutz in Notsituationen, vor Verfolgung und Bürgerkrieg gewähren; eine Alternative zur Arbeitsmigration darf und soll es aber nicht sein. Dies bedeutet, dass abgelehnte Asylbewerber auch zurückgeführt werden müssen.
Parallel hierzu müssen legale Zuzugsmöglichkeiten für Arbeitsmigranten ausgebaut bzw. bereits vorhandene Wege besser kommuniziert werden. Dabei sollten auch sog. Mobilitätspartnerschaften mit geeigneten Ländern deutlich erweitert werden. Dies könnte vielen Menschen den gefährlichen Weg über das Mittelmeer ersparen. Über die bereits bestehenden legalen Zuwanderungsmöglichkeiten sollte verstärkt informiert werden, damit diejenigen, die zur Arbeitsuche nach Europa kommen wollen, nicht den Weg des Asylverfahrens beschreiten.
7. Akzeptanz in der Bevölkerung stärken, Anschläge auf Flüchtlingsheime ahnden
Neben großer Offenheit und beeindruckendem zivilgesellschaftlichen Engagement für Flüchtlinge nehmen auch flüchtlingsfeindliche Übergriffe und Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte zu. Diesen Straftaten muss entschieden mit den Mitteln des Strafrechts begegnet werden. Darüber hinaus ist es eine vorrangige Aufgabe der Politik, die Bevölkerung umfassend zu informieren und vor Ort möglichst in die Planungen einzubeziehen. Flüchtlingspolitik muss erklärt und für die Aufnahme von Flüchtlingen immer wieder geworben werden. Dieser Dialog ist eine Daueraufgabe, die Politik und Verwaltung vor große Herausforderungen stellt. Sie fordert aber auch das Engagement anderer gesellschaftlicher Akteure wie Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Medien etc. Die Flüchtlingskrise kann nur gemeinsam mit der Gesellschaft bewältigt werden.
Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen:
PM SVR Leitlinien EU-Flüchtlingspolitik
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Christine Langenfeld (Vorsitzende), Prof. Dr. Ludger Pries (Stellvertretender Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Christian Joppke und Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan.