SVR: Geplante Neuordnung des Migrationsrechts und attraktive Zuzugsmöglichkeiten für Fachkräfte zu begrüßen
Die von den Unionsparteien und der SPD geplante Neustrukturierung des Migrationsrechts kann in doppeltem Sinne einen Neuanfang in der Migrationspolitik bedeuten: Die auch vom SVR bereits vorgeschlagene Reform des Migrationsrechts in Form eines Gesetzbuches baut Komplexität ab und erleichtert es, die Möglichkeiten der Fachkräftezuwanderung nach Deutschland transparenter als bislang im In- und Ausland zu kommunizieren. Der SVR empfiehlt bei der Reform der Erwerbsmigration, die Gruppe der beruflich qualifizierten Fachkräfte ohne akademischen Abschluss in den Fokus zu rücken.
Berlin, 12. Januar 2018. Der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Thomas K. Bauer betont: „Die in den Sondierungsgesprächen erzielte Einigung geht ein zentrales Manko des bestehenden Rechts an: Gerade im Bereich der Erwerbsmigration bestehen zwar schon derzeit viele gute Regelungen, es ist aber unübersichtlich und zum Teil ergänzungsbedürftig.“ Die geplante Kodifizierung im Rahmen eines Gesetzbuches nimmt den Vorschlag des SVR vom 19. Oktober 2017 auf, die Einwanderungspolitik neu zu ordnen und alle zuwanderungsrechtlichen Regelungen in einem EGB zu bündeln. Ein solches würde die Komplexität der bestehenden Regelungen durch eine vereinfachte und neu systematisierte Gesetzesstruktur deutlich reduzieren. Es würde auch zur Diskussion der wichtigen Fragen beitragen, wie viel Zuwanderung das Land angesichts des demografischen Wandels grundsätzlich benötigt und wie viel Zuwanderung angestrebt wird.
Nach derzeitigen Plänen der Regierung in spe soll in einem ersten Schritt die Erwerbsmigration neu geregelt werden. Hier gibt es auch nach Auffassung des SVR den größten Handlungsspielraum und das größte Innovationspotenzial. Welche Reformen bei der Fachkräftezuwanderung in der Sache angegangen werden sollen, lassen die Parteien freilich noch offen. Der SVR-Vorsitzende: „Handlungsbedarf besteht insbesondere für beruflich qualifizierte Fachkräfte ohne akademischen Abschluss. Hier hinken die Öffnung des Rechts und die Zuzugszahlen noch deutlich hinter der von Personen mit akademischem Abschluss hinterher. Dabei zeichnet sich gerade hier ein besonderer Bedarf der Wirtschaft ab.“ Hierzu hat der SVR unter anderem mit dem Modell einer „Nimm 2+“-Regelung bereits Vorschläge unterbreitet, die im Laufe des Jahres konkretisiert werden.
Sehr zu begrüßen ist aus Sicht des SVR die Absicht der künftigen Koalitionäre, den bislang bestehenden Flickenteppich hinsichtlich der Anwendung der 3+2-Regelung für Auszubildende durch eine bundesweit einheitliche Regelung zu ersetzen. „Die weiteren Überlegungen der künftigen Regierung v. a. zu den Bereichen Flucht und Asyl und Integrationsförderung bedürfen einer eingehenderen Prüfung. Der SVR wird hierzu im Zuge der weiteren Beratungen der Koalitionäre Stellung beziehen“, so Prof. Bauer.
Den Vorschlag des SVR zur Neuordnung der Einwanderungspolitik finden Sie hier: www.svr-migration.de/positionen/
Die Pressemitteilung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin für Presseanfragen:
Margret Karsch, Kommunikation
SVR GmbH, Neue Promenade 6, 10178 Berlin
Tel. 030/288 86 59-18 und email hidden; JavaScript is required
Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Expertengremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Thomas K. Bauer (Vorsitzender), Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Petra Bendel, Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Christian Joppke, Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger, Prof. Dr. Daniel Thym und Prof. Dr. Hans Vorländer.
Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de