„Zu kurz gesprungen“ – Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) kritisiert Entscheidung der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung
Kabinettsbeschluss nur akute Nothilfe, aber schon mittelfristig und erst recht langfristig unzureichend. Bundesregierung überschätzt „von Populisten geschürte Migrationsängste“ und unterschätzt „Bürgerpragmatismus in Migrationsfragen“.
Berlin, den 22. Juni 2011. Für den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) ist das heute im Kabinett verabschiedete Konzept Fachkräftesicherung „eine zutreffende Bestandsaufnahme mit unzureichenden Schlussfolgerungen“. Als hilfreich begrüßt der SVR die für akute Mangelberufe wie Elektro- und Maschinenbauingenieure und Ärzte beschlossene Aufhebung der Vorrangprüfung, also der Prüfung, ob für die entsprechende Stelle nicht ein deutscher Arbeitssuchender zur Verfügung stehe oder ein bevorrechtigter ausländischer Bewerber.
Der Minimalkonsens am Kabinettstisch begründe aber „nur eine punktuell erleichterte Zulassung und noch keine strategische Förderung der Zuwanderung“. Der zugrunde liegende Irrtum sei die „Vorstellung, dass die ganze Welt auf gepackten Koffern sitzt und nur auf grünes Licht für Deutschland wartet“, erklärte der SVR-Vorsitzende Klaus J. Bade. Was im Moment noch hilfreich sei, werde schon mittelfristig zu wenig und langfristig völlig unzureichend sein: Nach Modellrechnungen, die sich auch die Bundesregierung zu Eigen gemacht habe, könnten in Deutschland schon bis 2015 bis zu 3 Millionen und bis Mitte der 2020er Jahre bis zu 6,5 Mio. Arbeitskräfte fehlen, darunter 2,4 Mio. Akademiker.
Dazu erklärt der SVR: „Unter dem Druck des demografischen Wandels braucht Deutschland eine doppelte Offensive: 1. eine Qualifikationsoffensive, die alle noch für den Arbeitsmarkt verfügbaren Potentiale erschließt, 2. eine gezielte, d.h. am Arbeitsmarkt geerdete Förderung qualifizierter Zuwanderung, die Engpässe deckt, ohne unnötige Konkurrenz zu verursachen.“ Ein Modell dafür könnte die ab 1. Juli geltende österreichische ‚Rot-Weiß-Rot-Karte‘ sein, ein hochflexibles Punktesystem, das sich am konkreten Arbeitskräftebedarf orientiert.
Auch wenn es gelänge, einen Teil des absehbaren Fachkräftemangels der Zukunft durch eine inländische Qualifikationsoffensive zu decken und weitere Arbeitskräfte durch Attraktivitätssteigerung am Arbeitsmarkt aus anderen EU-Ländern nach Deutschland zu holen, werde es noch immer einen Fachkräftemangel geben. Zwar steigen aktuell insgesamt die Zuwanderungszahlen durch die Freizügigkeit für die neuen osteuropäischen Mitgliedsstaaten, Verbesserungen im Qualifikationsniveau aber bleiben dahinter zurück. Nötig seien deshalb strategische Werbekonzepte und eine gezielte Ausweitung des Länderspektrums für die Anwerbung von qualifizierten Kräften.
Daran arbeite die Bundesregierung intern bereits intensiv, ohne dies nach außen hin kundtun zu wollen. Im Gespräch seien darüber hinaus die auch vom Sachverständigenrat vorgeschlagene weitere Absenkung des jährlichen Mindesteinkommens für eine dauerhafte Zuwanderung nach § 19 AufenthG von derzeit 66.000 auf ca. 40.000 Euro für qualifizierte Neuzuwanderer, eine Ausdehnung der bislang auf ein Jahr beschränkten Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche für ausländische Studierende nach Abschluss des Studiums auf zwei Jahre und möglicherweise auch ein qualifikationsorientiertes, am Arbeitsmarkt orientiertes Zulassungssystem, wie es Bundesministerin von der Leyen schon seit längerem vorschwebt.
Die derzeit offenkundig noch hinderliche Sorge um die nur von populistischen Panikmachern geschürte Angst der Bevölkerung vor Zuwanderung aber sei unbegründet, erklärte Bade: „Politik sollte von der irrigen Vorstellung ablassen, die Bürger wie in einem Kindergarten für Erwachsene vor ihren angeblichen Ängsten vor qualifizierter Zuwanderung schützen zu müssen. Die Bürgergesellschaft hat hier durchaus ‚erwachsene‘ Vorstellungen, deren Erkenntnis Politik unter Handlungsdruck setzen sollte.“
Das im Mai 2011 vorgelegte SVR-Migrationsbarometer zeigt: Die Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund in Deutschland ist mit großer Mehrheit (rund 60 %) für mehr Zuwanderung von Hochqualifizierten. Sie ist umgekehrt, mit noch größerer Mehrheit (fast 70 %), gegen eine weitere Zuwanderung von Niedrigqualifizierten. Das sei, im Gegensatz zu dem „Gerede von einer in Migrationsfragen angeblich von Angst und Panik gepeinigten Bevölkerung“, eine „belastbare Stimmungsgrundlage für Reformen in der Migrationspolitik“, erklärte Bade. „Politik sollte damit aufhören, den eigenen Mangel an couragierter Gestaltungsbereitschaft hinter angeblichen Sorgen der Bürger zu verstecken.“
Die Pressemitteilung als Download:
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine
Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Vodafone Stiftung und ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresbericht veröffentlicht.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Diszip-linen und Forschungsrichtungen an. Vorsitzender ist Prof. Dr. Klaus J. Bade (Vorsitzender), Stellvertretende Vorsitzende ist Prof. Dr. Ursula Neumann.