Feste feiern, wie sie fallen? Zur Ausgestaltung der nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz vorgesehenen Einbürgerungsfeiern (Juli 2024 – März 2025)

Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde bildet den Abschluss eines oft langen und prüfungsintensiven Verwaltungsverfahrens. In den 2000er Jahren begannen größere Städte, diesem Ereignis einen feierlichen Rahmen zu geben, wobei die Ansätze zur Gestaltung der Einbürgerungsfeiern variieren. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeits 2024 wird solchen Feiern ein gesetzlicher Rahmen gegeben: § 16 des Staatsangehörigkeitsgesetzes sieht vor, dass die Urkunde im Rahmen einer öffentlichen Feier übergeben wird. Der Bundesrat lehnte diese Regelung wegen Überlastung der Behörden und datenschutzrechtlicher Bedenken ab. In einer Kurzinformation ordnet der wissenschaftliche Stab des SVR diese Bedenken ein und diskutiert verschiedene Handlungsempfehlungen zur Ausgestaltung der Feiern in Ländern und Kommunen.


Ansprechperson
Dr. Jan Schneider
Leiter des Bereichs Forschung
Telefon: 030. 288 86 59 – 22
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