Flüchtlinge als Neubürgerinnen und Neubürger – Herausforderungen und Potenziale für die deutsche Einbürgerungspolitik und -praxis (Juli 2021 – Juni 2022)

Ein großer Teil der 2015 und 2016 als Schutzsuchende eingereisten Ausländerinnen und Ausländer erfüllt in nächster Zeit die gesetzlich festgeschriebene Mindest-Aufenthaltsdauer als eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland. Gleichzeitig ist festzustellen, dass Schutzberechtigte sowohl gegenüber EU-Bürgerinnen und -Bürgern als auch sonstigen Drittstaatsangehörigen eine größere Neigung haben, sich einbürgern zu lassen. Nachdem die Zahl der jährlichen Einbürgerungsanträge, abgesehen von Sondereffekten wie dem Brexit oder einem Bearbeitungsstau infolge der Corona-Pandemie, seit Jahren bei rund 110.000 stagniert, ist daher für die nächsten Jahre von einer Dynamisierung des Einbürgerungsgeschehens auszugehen – auch unabhängig von weiteren durch die neue Bundesregierung angekündigten Reformen im Staatsangehörigkeitsrecht, die das Potenzial der Einbürgerungsberechtigten zeitweise deutlich vergrößern würden.

Im Rahmen des Projekts soll eine Potenzialabschätzung vorgenommen werden, in der von den Geflüchteten- bzw. Anerkennungszahlen sowie Aufenthaltsdauern verschiedener Herkunftsnationalitäten auf die in nächster Zeit zu erwartenden Einbürgerungsanträge geschlossen wird. Die Veröffentlichung eines Policy Brief ist für das erste Halbjahr 2022 vorgesehen.


Policy Brief

Flüchtlinge als Neubürgerinnen und Neubürger. Das Potenzial der nächsten Jahre

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