Racial Profiling: Empirische Befunde für Deutschland (März 2023 – Dezember 2023)

Vorurteile und Stereotype gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer Einwanderungsgesellschaft. Entsprechende Einstellungen sind daher in allen gesellschaftlichen Milieus problematisch. Besonders folgenreich können von Sicherheitsbehörden ausgeübte vorurteilsgeleitete Handlungen sein: Wird eine Person von der Polizei etwa allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit als verdächtig eingestuft (und anschließend kontrolliert), handelt es sich um Racial Profiling. Diese Art der Diskriminierung verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes sowie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Für die Betroffenen können vorurteilsgeleitete Kontrollen u. a. schwerwiegende psychische Folgen nach sich ziehen. Die Diskussion um Racial Profiling wurde in den vergangenen Jahren kontrovers geführt. Über das Ausmaß des Phänomens liegen für Deutschland allerdings kaum empirisch abgesicherte Erkenntnisse vor.

Ziel des Projekts ist, Racial Profiling erstmals auf breiter Datenbasis zu untersuchen. Dafür werden u. a. im SVR-Integrationsbarometer erhobene Daten zur selbst eingeschätzten phänotypischen Differenz mit Daten zu Häufigkeit und Ort von Polizeikontrollen verglichen. Zentral ist dabei die Frage: Werden Menschen, die angeben, als phänotypisch different wahrgenommen zu werden, häufiger ungerechtfertigt von der Polizei kontrolliert und damit diskriminiert?

Die Ergebnisse wurden in Form eines Policy Briefs veröffentlicht.


Policy Brief

Racial Profiling bei Polizeikontrollen. Indizien aus dem SVR-Integrationsbarometer.

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