Integration von Zuwanderern im Freistaat Sachsen: Situationsbeschreibung und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Integrationsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Sächsischen Zuwanderungs-und Integrationskonzeptes (ZIK)
Expertise | August 2014
Durch den Aufschwung der sächsischen Wirtschaft ist die Arbeitslosigkeit im bevölkerungsreichsten ostdeutschen Bundesland in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen; gleichzeitig ist die Zahl der Zuzüge aus dem Ausland gestiegen und das Land verbucht nach langer Zeit wieder einen positiven Wanderungssaldo. Der Freistaat Sachsen ist also ein Einwanderungsland – und profitiert davon: denn die Zuwanderung trägt erheblich dazu bei, akute Fachkräfteengpässe zu beheben und mittelfristig die negative demografische Entwicklung abzufedern. Im Jahr 2012 hat die Sächsische Staatsregierung ein Zuwanderungs- und Integrationskonzept (ZIK) vorgelegt, in dem sie ihre migrations- und integrationspolitischen Ziele benennt. Zwei Jahre nach Verabschiedung des ZIK hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz den SVR-Forschungsbereich beauftragt, eine Bestandsaufnahme zur Integration von Zuwanderern in Sachsen durchzuführen und Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der sächsischen Integrationspolitik zu geben. Mit dem SVR-Integrationsbarometer 2014 liegt ein aktueller Datensatz vor, der gezielt für Sachsen ausgewertet wurde. Die Studie zeigt, dass bereits wichtige Schritte unternommen wurden, um von den deutlich liberalisierten Regelungen des Aufenthaltsrechts zu profitieren und die Integration in den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu verbessern. Im Lichte des dynamischen Wanderungsgeschehens empfiehlt der SVR-Forschungsbereich u. a., in den Handlungsfeldern des ZIK klare und überprüfbare Ziele zu formulieren, den Bedarf für ein sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz zu prüfen, die integrationspolitischen Zuständigkeiten innerhalb der Staatsregierung stärker bei einem Ressort zu konzentrieren und integrationspolitische Maßnahmen und Strategien auch mit Blick auf die sog. Mehrheitsgesellschaft weiter zu entwickeln, insbesondere zum Umgang mit xenophob-rechtsradikalem Gedankengut sowie zur Förderung von Demokratie und Toleranz in der schulischen und außerschulischen politischen Bildung.