Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Integrations- und Teilhabegesetzes für Schleswig-Holstein

Stellungnahme | März 2023

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Integrations- und Teilhabegesetzes für Schleswig-Holstein Stellung zu nehmen. Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, der die aktive Mitwirkung aller Beteiligten erfordert. Dieses vom SVR vertretene Verständnis wird im Rahmen des Änderungsentwurfs gestärkt. Die Rolle von Politik und Verwaltung, integrationsförderliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wird hervorgehoben. Auch enthält der vorliegende Entwurf mehrere Änderungen, mit denen die Bestimmtheit des Gesetzes erhöht werden soll. So werden bereits definierte und erprobte Zielbestimmungen bzw. Instrumente als auch neu hinzugekommene nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Dazu zählt u. a. die Ausweitung des Berufsschulbesuchsrechts für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte über das 18. Lebensjahr hinaus.

Die Frage der finanziellen Hinterlegung dieser Maßnahmen klammert der Entwurf jedoch aus. Es wird versäumt, Verantwortlichkeiten in Politik und Behörden klar zu benennen. Zudem sind keine Änderungen in integrationsrelevanten Rechtsgebieten in Form eines Artikelgesetzes vorgesehen. Dennoch bietet der vorliegende Entwurf aus Sicht des SVR konkrete Impulse für die Weiterentwicklung des schleswig-holsteinischen Integrationsgesetzes.

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