Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Stellungnahme | August 2020

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht vor, die Gültigkeit der Westbalkanregelung über den 31.12.2020 hinaus um drei Jahre zu verlängern, konkret bis zum 31.12.2023. Gleichzeitig schränkt der Entwurf die bisherige Westbalkanregelung allerdings ein, indem er eine Kontingentierung einführt und den bisher gültigen § 9 BeschV ausschließt. Die Stellungnahme diskutiert die Vor- und Nachteile des Referentenentwurfs und zieht das Fazit, dass die Verlängerung der Maßnahme im Falle der Westbalkan-Länder sinnvoll ist, eine solche Regelung für einzelne Staaten jedoch eine Ausnahme bleiben sollte.

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