Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
Stellungnahme | Oktober 2022
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren des Bundesministeriums für Inneres und für Heimat Stellung zu nehmen. Der SVR erachtet die Verfahrensbeschleunigung von Asylverfahren als dringend erforderlich und begrüßt daher das mit dem Gesetzesentwurf verfolgte Anliegen. Denn faire und zügige Asylverfahren liegen aus Sicht des SVR im Interesse der Schutzberechtigten und des Staates, da lange Verfahren die Integration der bleibeberechtigten Personen verzögern. Auch bei denjenigen, deren Asylgesuch abgelehnt wird, erschweren lange Verfahren die freiwillige Beachtung oder zwangsweise Durchsetzung der gesetzlichen Ausreisepflicht. Im Fall einer Gesetzesänderung müssen die Bundesländer nach Ansicht des SVR notwendige administrative Ressourcen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit bereitstellen. Von zentraler Bedeutung ist, dass bei der Beschleunigung Transparenz und Fairness gewahrt oder erhöht werden. Die unabhängige Asylverfahrensberatung kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Der SVR begrüßt außerdem, dass die Regelüberprüfung von Asylbescheiden abgeschafft werden soll. Damit können die vorhandenen Kapazitäten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besser zur weiteren Beschleunigung der Asylverfahren genutzt werden. Zudem wird eine unnötige Beunruhigung von anerkannten Flüchtlingen vermieden.