Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen
Stellungnahme | April 2021
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Referentenentwurf für die Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) Nordrhein-Westfalen Stellung zu nehmen. Der SVR begrüßt das Vorhaben. Integration ist ein langfristiger Prozess, der sich auf individueller Ebene aufgrund unterschiedlicher Einflüsse stets erneuert. In diesem Rahmen ist es sinnvoll, bewährte Strukturen gesetzlich zu verankern. Dies gilt gerade in Hinblick auf den Aufbau von Kompetenzen, Erfahrungen und Netzwerken in Kommunen. Die Novellierung des Gesetzes stellt deshalb ein wichtiges Element einer dauerhaften Bemühung um eine integrationsförderliche Ausgestaltung der Politik dar. Entscheidend bleibt jedoch, wie das im Gesetz ausgedrückte Integrationsverständnis in der Praxis umgesetzt wird.