Wie lange ist vorübergehend? Lösungen für das Dilemma des temporären Schutzes von ukrainischen Kriegsflüchtlingen werden gebraucht

Kurzinformation | März 2025

Die aktuelle Situation ukrainischer Kriegsflüchtlinge ist weiter unsicher. Ein erster Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen im Laufe des Jahres 2025 scheinen möglich. Welche Auswirkungen dies auf die Rückkehrbereitschaft und die Rückkehrmöglichkeiten der Kriegsflüchtlinge haben wird, ist aber noch nicht absehbar. Der gemeinsam auf EU-Ebene vereinbarte vorübergehende Schutz gilt noch genau ein Jahr – bis zum 4. März 2026. Was passiert danach? Welche aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten stehen denjenigen zur Verfügung, die zu diesem Zeitpunkt nicht in ihr Heimatland zurückkehren möchten oder können? Was könnte die EU noch regeln und welche Vorkehrungen sollte die neue Bundesregierung treffen? Der wissenschaftliche Stab des SVR stellt Lösungen in einer Kurzinformation dar. Sie knüpft an die bereits 2024 veröffentlichte SVR-Studie zu Aufenthalts- und Mobilitätsoptionen ukrainischer Geflüchteter an.

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