Kontinuität oder Paradigmenwechsel? Die Integrations- und Migrationspolitik der letzten Jahre

Jahresgutachten 2024

Die migrations- und integrationspolitische Entwicklung der letzten fünf Jahre war geprägt durch eine sehr hohe Zahl von Schutzsuchenden und die damit einhergehen­den Belastungen, einen wachsenden Bedarf an Arbeits­kräften aus Drittstaaten und eine Verschärfung der poli­tischen Debatten. Der deutsche Gesetzgeber und die zuständigen Verwaltungen haben darauf mit zahlreichen Maßnahmen reagiert. Auf der Ebene der Europäischen Union wurde nach vielen Jahren des Stillstands eine Reform des Gemeinsamen Europäi­schen Asylsystems beschlossen. Der SVR erläutert im Rahmen dieses Jahresgutachtens, welche Maßnahmen im Bereich Migration und Integration getroffen wurden und wie sie sich in der Praxis darstellen.

Jahresgutachten 2024. Kontinuität oder Paradigmenwechsel? Die Integrations- und Migrationspolitik der letzten Jahre (barrierefrei)

Video Statement des SVR-Vorsitzenden Prof. Dr. Hans Vorländer zum Jahresgutachten 2024

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Pressekonferenz zur Vorstellung des SVR-Jahresgutachtens 2024

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Zwischen Öffnung und Restriktion: Eine Bilanz der letzten fünf Jahre

Das Politikfeld Migration und Integration gehörte in den vergangenen fünf Jahren zu den dynamischsten überhaupt. Die Analyse des SVR zeigt: Obwohl die öffentlichen Debatten teilweise sehr zugespitzt geführt wurden und dadurch politischer Handlungsdruck entstand, folgten Politik und Gesetzgebung weitestgehend schon zu­vor beschrittenen Pfaden. Punktuell wurden jedoch auch neue Akzente gesetzt. Die Integrations- und Migrationspolitik war dabei geprägt durch das Ringen um eine Balance zwischen Öffnung und Restriktion, Integrationsförderung und Zuwanderungskontrolle.

Europäische Flüchtlings- und Asylpolitik: Auf die Umsetzung kommt es an

In Europa stellten zwischen 2015 und 2022 im Durchschnitt etwas mehr als 750.000 Personen pro Jahr einen Antrag auf internationalen Schutz. Vor diesem Hintergrund hat sich der europäische Gesetzgeber nach vielen Jahren des Ringens auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt. Dieses System – darin sind sich viele einig – ist seit Langem dringend reformbedürftig, eine Koordination auf europäischer Ebene zwingend notwendig für eine nachhaltige Steuerung von Fluchtmigration in Europa. Entscheidend wird jedoch sein, dass die vorgesehenen neuen Steuerungsinstrumente in der Umsetzung auch funktionieren. Vor allem dürfen dabei menschen- und flüchtlingsrechtliche Standards nicht ausgehebelt werden, etwa bei den Asylschnellverfahren an den EU-Außengrenzen für bestimmte Gruppen.

Fluchtmigration nach Deutschland: Balance zwischen Rückkehr und Integration 

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die größte Fluchtbewegung in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. Vier Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben seither in der Europäischen Union Aufnahme gefunden, mehr als ein Viertel von ihnen in Deutschland.

Mit der steigenden Zahl Schutzsuchender und der daraus entstandenen zunehmenden Belastung vor allem für Kommunen ist die öffentliche Debatte schärfer geworden und der politische Handlungsdruck gestiegen. In der Asylpolitik hat Deutschland in den letzten Jahren einen Balanceakt vollzogen: Programme der Integrationsförderung wurden mit Maßnahmen kombiniert, die die Rückfüh­rung erleichtern sollen. Abschiebungen sind nach Ansicht des SVR jedoch nur als Ultima Ratio durchzuführen, wichtiger sind wirkungsvolle Migrationsabkommen.

Die Politik will auch das Potenzial der Migrantinnen und Migranten besser ausschöpfen, die bereits in Deutschland leben. Eine entsprechende Maßnahme ist das Chancen-Aufenthaltsrecht. Es richtet sich an Ausländerinnen und Ausländer, die grundsätzlich ausreisepflichtig sind, jedoch über eine Duldung verfügen. Sie erhalten künftig die Chance, einen regulären Aufenthaltsstatus zu erlangen, indem sie Integrationsbemühungen nachweisen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Der SVR unterstützt diese Entwicklung aus integrationspolitischer Perspektive. Gleichwohl dürfen die Grenzen zwischen Asyl- und Erwerbsmigration nicht weiter verwischen.

Einwanderungsland Deutschland: Arbeitsmarkt weiter geöffnet, Einbürgerung erleichtert

Der demografisch bedingte Arbeitskräftemangel hat zu einer vergleichsweise starken Liberalisierung im Bereich der Erwerbsmigration geführt. Der SVR begrüßt, dass der Arbeitsmarkt im Zuge der Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung auch für Personen geöffnet wird, die keine nach deutschen Standards anerkannte Qualifikation nachweisen können. Zugleich warnt er vor einer Schwächung des Arbeitnehmerschutzes – das gilt vor allem für den Niedriglohnsektor. Auch sind die Regelungen komplex; das könnte die Behörden bei der Umsetzung fordern.

Mit der Anfang 2024 beschlossenen Reform des Staatsan­gehörigkeitsrechts werden insbesondere aufgrund der generellen Hinnahme von Mehrstaatigkeit wesentliche Einbürge­rungshürden beseitigt. Um das im neuen Gesetz vorhandene Potenzial optimal nutzen zu können, müssen die zuständigen Behörden mit der Umsetzung aber Schritt halten können. Dass für Staatenlose keine Regelung gefunden wurde, ist aus Sicht des SVR eine verpasste Chance. Auch empfiehlt der Rat weiterhin zu prüfen, wie die Nachteile einer unlimitierten Weitergabe der deutschen Staatsbürgerschaft über Generationen hinweg vermieden werden können.

Praktische Umsetzung: Bürokratie abbauen, Recht verständlicher formulieren

Die Politik hat im Bereich Migration und Integration außerordentlich viele Veränderungen auf den Weg gebracht. Zugleich ist die Umsetzung von Gesetzen durch die Behörden in Bund und Ländern oft zu langsam und zu bürokratisch.


Weitere Informationen

Seinem Mandat entsprechend geht der SVR in seinem Jahresgutachten 2024 detailliert auf die empirischen und politischen Entwicklungen der letzten 5 Jahre ein. Es ordnet sie ein, bewertet sie und analysiert eventuelle Defizite. Die wichtigsten Ergebnisse sind in den Kernbotschaften zusammengefasst.

Kernbotschaften

Publikationen

Jahresgutachten 2024. Kontinuität oder Paradigmenwechsel? Die Integrations- und Migrationspolitik der letzten Jahre

Die zehn Kernbotschaften zum Jahresgutachten 2024

Presseinformation | Zwischen Öffnung und Restriktion: Die Migrations- und Integrationspolitik der letzten fünf Jahre

Das Factsheet zum Jahresgutachten 2024

Expertise von Franz Beensen, Prof. Dr. Gert Pickel sowie Dr. Alexander Yendell
Expertise von Prof. Dr. Thomas Bliesener
Expertise von Prof. Dr. Jörg Bogumil, Jonas Hafner sowie André Kastilan
Expertise von PD Dr. Roman Lehner
Expertise von Dr. Olivier Vonk und Dr. Luuk van der Baaren

Über das SVR-Jahresgutachten

Der Sachverständigenrat veröffentlicht jeweils im Frühjahr sein jährliches Gutachten. Das Jahresgutachten liefert eine wissenschaftlich fundierte Analyse, wie sich die Integration im Sinne chancengleicher Teilhabe in zentralen gesellschaftlichen Bereichen (z. B. Arbeitsmarkt, Bildung) entwickelt und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Im Themenfeld Migration werden insbesondere Entwicklungen der Zuwanderungssteuerung und Perspektiven der Migration auch im internationalen Vergleich untersucht. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Analysen entwickelt das unabhängige Expertengremium Bewertungen und Handlungsempfehlungen in den Themenfeldern Integration und Migration. Hauptziele des Jahresgutachtens sind die kritische Politikberatung und -begleitung sowie die sachliche Information der Öffentlichkeit.

Vorjahre

Sämtliche Informationen zu den Jahresgutachten der Vorjahre (inkl. Expertisen und Grafiken) finden Sie hier: https://www.svr-migration.de/publikationen/

Jahresgutachten 2023
Jahresgutachten 2022
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