Positionspapier | November 2023
Im August 2023 hat die Bundesregierung einen vom Bundesministerium des Innern und für Heimat erarbeiteten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG-E) vorgelegt. Dieser wird ab dem 1. Dezember im Bundestag beraten. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) sieht im Entwurf das Potenzial, die Einbürgerungszahlen in Deutschland nachhaltig zu erhöhen.
Im Positionspapier erläutert der SVR, welche Chancen und Risiken mit der geplanten Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts einhergehen. Durch die Verkürzung der für einen Anspruch auf Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltsfristen sowie die Zulassung der Mehrstaatigkeit bei Einbürgerung werden zentrale Einbürgerungshürden beseitigt. Die unlimitierte Weitergabe doppelter Staatsangehörigkeit über Generationen hinweg wirft jedoch demokratiepolitische Fragen auf. Mit Blick auf das Einbürgerungskriterium der Lebensunterhaltssicherung empfiehlt der SVR, am Status quo festzuhalten: Der Bezug von Sozialleistungen ist dann kein Einbürgerungshindernis, wenn die betroffene Person die Inanspruchnahme nicht selbst zu vertreten hat. Der SVR befürwortet, dass das für die Anspruchseinbürgerung geforderte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes um einen deklamatorischen Zusatz ergänzt wird, der u. a. antisemitisch oder rassistisch motivierte Handlungen explizit als Ausschlussgrund nennt. Er verweist jedoch darauf, dass der Zusatz weitgehend unbestimmte Rechtsbegriffe beinhaltet. Damit die mit der Reform bezweckte erleichterte Einbürgerung gelingen kann, ist es aus Sicht des SVR notwendig, die praktische Umsetzung mitzudenken. Nur wenn die Einbürgerungsbehörden entsprechend vorbereitet und adäquat ausgestattet werden, kann eine wachsende Zahl an Einbürgerungsanträgen zeitnah bearbeitet werden.