Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

Stellungnahme | Oktober 2022

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren des Bundesministeriums für Inneres und für Heimat Stellung zu nehmen. Der SVR erachtet die Verfahrensbeschleunigung von Asylverfahren als dringend erforderlich und begrüßt daher das mit dem Gesetzesentwurf verfolgte Anliegen. Denn faire und zügige Asylverfahren liegen aus Sicht des SVR im Interesse der Schutzberechtigten und des Staates, da lange Verfahren die Integration der bleibeberechtigten Personen verzögern. Auch bei denjenigen, deren Asylgesuch abgelehnt wird, erschweren lange Verfahren die freiwillige Beachtung oder zwangsweise Durchsetzung der gesetzlichen Ausreisepflicht. Im Fall einer Gesetzesänderung müssen die Bundesländer nach Ansicht des SVR notwendige administrative Ressourcen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit bereitstellen. Von zentraler Bedeutung ist, dass bei der Beschleunigung Transparenz und Fairness gewahrt oder erhöht werden. Die unabhängige Asylverfahrensberatung kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Der SVR begrüßt außerdem, dass die Regelüberprüfung von Asylbescheiden abgeschafft werden soll. Damit können die vorhandenen Kapazitäten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besser zur weiteren Beschleunigung der Asylverfahren genutzt werden. Zudem wird eine unnötige Beunruhigung von anerkannten Flüchtlingen vermieden.

Zuzug ausländischer Arbeitskräfte erleichtern. Chancen und Risiken eines Punktesystems

Positionspapier | September 2022

Mit der Einführung der von der Regierungskoalition geplanten Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems könnte das Erwerbsmigrationsrecht vor einem Systemwechsel stehen. Dafür ist laut Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) in der Politik ein Umdenken nötig: Statt wie bisher bei ausländischen Arbeitskräften vor allem auf eine als gleichwertig anerkannte Berufsausbildung zu setzen, würden insbesondere materielle Qualifikationen wie etwa Berufserfahrung und Sprachkenntnisse im Bereich der unreglementierten Berufe an Bedeutung gewinnen.

Im Positionspapier erläutert der SVR, welche Chancen und Risiken mit einem Punktesystem einhergehen. Damit ein solches System einen Mehrwert darstellt, sollte der Anwendungsbereich weiter gefasst werden als im Koalitionsvertrag skizziert, der die Möglichkeiten der Jobsuche ausweiten will. Der SVR schlägt vor, auch solche Ausländerinnen und Ausländer in den Blick zu nehmen, die im deutschen Erwerbsmigrationsrecht bislang nicht systematisch erfasst sind: Arbeitskräfte ohne Formalqualifikation, die bestimmte Kriterien erfüllen. Zusätzlich sollten Anerkennungsverfahren schlanker und transparenter gestaltet und beteiligte Behörden gestärkt werden.

Stellungnahme zum Antrag der Abgeordneten des SSW sowie zum Alternativantrag der Fraktion der SPD im Landtag Schleswig-Holstein zu einer Reform des Wahlrechts

Stellungnahme | Januar 2022

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Antrag der Abgeordneten des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) – „Kommunalwahlrecht für alle einführen“ – sowie zum Alternativantrag der Fraktion der SPD – „Für ein zeitgemäßes Wahlrecht“ – anlässlich einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Stellung zu nehmen. Das in beiden Anträgen zum Ausdruck gebrachte Ziel der Schaffung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige wird vom SVR unterstützt. Skeptisch steht der SVR hingegen der Einführung eines Landtagswahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gegenüber. Aus Sicht des SVR ist eine europaweit abgestimmte Stärkung der Unionsbürgerschaft und ein damit verbundenes europaweites Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger der EU einem nationalen Alleingang vorzuziehen. Gleichzeitig gilt es, Einbürgerung insgesamt attraktiver zu machen, z. B. durch die Reduzierung der Mindestaufenthaltszeit in Deutschland als auch die Verkürzung von Wartezeiten bei Beratung und Antragsbearbeitung im Verfahren selbst.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neufassung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2021

Stellungnahme | Oktober 2021

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Gesetzentwurf zur Neufassung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (TIntG) in Nordrhein-Westfalen anlässlich einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag am 1. Oktober 2021 Stellung zu nehmen. Der SVR begrüßt das Vorhaben. Die Neufassung des TIntG hat eine stärker auf die Gesamtgesellschaft ausgerichtete Perspektive – sie denkt den sozialen Zusammenhalt sowie die Bekämpfung von Diskriminierung mit. In seiner Stellungnahme regt der SVR an, das Konzept der diversitätssensiblen Öffnung der Verwaltung im Gesetz zu verankern. Denn Menschen mit Migrationsgeschichte sind keine homogene Gruppe und haben nicht zwangsläufig ein Teilhabedefizit oder besonderen Förderbedarf. Staatliche und gesellschaftliche Institutionen müssen sich auf gesellschaftliche Vielfalt in unterschiedlichsten Ausprägungen einstellen.

SVR-Agenda für eine nachhaltige Integrations- und Migrationspolitik. Impulse für die Legislaturperiode 2021 – 2025

Positionspapier | September 2021

Anlässlich der nach den Sondierungsgesprächen anstehenden Koalitionsverhandlungen legt der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) eine Agenda für die neue Legislaturperiode vor. Die Gestaltung der vielfältigen Gesellschaft in Deutschland und die Stärkung des Zusammenhalts sind wichtige Prioritäten. Auch im Zuge der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, dass eine chancengleiche Teilhabe noch nicht selbstverständlich ist. So fordert der SVR, den Bildungserfolg von sozialer Herkunft zu entkoppeln und während der Pandemie entstandene Nachteile auszugleichen. Die neue Bundesregierung muss sich für eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt einsetzen und Diskriminierung entschieden bekämpfen. Die politische Partizipation von Zugewanderten und ihren Nachfahren muss gestärkt und ihre Einbürgerung gefördert werden.

Angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels gilt es, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach dem Ende der Pandemie konsequent umzusetzen; weitere Verbesserungen müssen diskutiert werden. Um Migration zu steuern und Flüchtlingsschutz zu gewährleisten, sind Kooperationen auf europäischer und internationaler Ebene unabdingbar. Der SVR empfiehlt dabei, den Fokus auf Grenzkontrollen und Rückführung auszubalancieren, den Flüchtlingsschutz oben anzustellen und reguläre Zugangswege zu öffnen. Schutzsuchende sollten solidarisch verteilt, schnelle und faire Verfahren überall in der Europäischen Union gewährleistet werden.

Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD im Landtag Nordrhein-Westfalen

Stellungnahme | April 2021

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde gebeten, im Rahmen einer Anhörung im Integrationsausschuss des Landtags in Nordrhein-Westfalen zu den Möglichkeiten der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Stellung zu nehmen. Anlass war ein Antrag der SPD-Fraktion. Der SVR teilt die Einschätzung, dass das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht weiter verbessert werden kann. Eine uneingeschränkte Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft, wie im Antrag vorgeschlagen, ist dafür jedoch keineswegs zielführend. Stattdessen schlägt das Expertengremium das Modell „Doppelpass mit Generationenschnitt“ vor. Zugleich weist der SVR auch auf die Bedeutung einer verbesserten Information und Kommunikation der bereits jetzt bestehenden und in den letzten Jahren liberalisierten Möglichkeiten der Einbürgerung hin.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen

Stellungnahme | April 2021

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Referentenentwurf für die Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) Nordrhein-Westfalen Stellung zu nehmen. Der SVR begrüßt das Vorhaben. Integration ist ein langfristiger Prozess, der sich auf individueller Ebene aufgrund unterschiedlicher Einflüsse stets erneuert. In diesem Rahmen ist es sinnvoll, bewährte Strukturen gesetzlich zu verankern. Dies gilt gerade in Hinblick auf den Aufbau von Kompetenzen, Erfahrungen und Netzwerken in Kommunen. Die Novellierung des Gesetzes stellt deshalb ein wichtiges Element einer dauerhaften Bemühung um eine integrationsförderliche Ausgestaltung der Politik dar. Entscheidend bleibt jedoch, wie das im Gesetz ausgedrückte Integrationsverständnis in der Praxis umgesetzt wird.

Positionspapier zur Weiterentwicklung der EU-Hochqualifiziertenrichtlinie im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Zukunft der legalen Migration in die Europäische Union

Positionspapier | November 2020

Im Rahmen ihres Vorschlags für einen neuen Migrationspakt vom 23. September 2020 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Zukunft der legalen Migration gestartet. Es sollen mehr legale Wege für Geflüchtete sowie andere Migrantinnen und Migranten eröffnet und der Ansatz zur Arbeitsmigration auf EU-Ebene stärker harmonisiert werden. In diesem Kontext wird auch die Reform der Blaue-Karte-Richtlinie wieder aufgegriffen, welche die Bedingungen zu Einreise und Aufenthalt von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten kodifiziert. Zu dieser Reform hatte die Kommission bereits 2016 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) hat der Europäischen Kommission ein Positionspapier zur Zukunft der legalen Migration in die EU vorgelegt. Dieses stellt eine Weiterentwicklung der Hochqualifiziertenrichtlinie in den Mittelpunkt.

Stellungnahme zur Weiterentwicklung 2021 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Stellungnahme | Oktober 2020

Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun (Bundeskanzleramt) hat den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) eingeladen, zur Dialogfassung zur Weiterentwicklung 2021 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme begrüßt der SVR insbesondere, dass die Strategie mit den Nachhaltigkeitszielen Bildung, Ungleichheit und Globale Partnerschaften für nachhaltige Entwicklung wichtige Ansatzpunkte enthält, um erstens die Integration von Neuzugewanderten über die gesamte Bildungskette hinweg zu verbessern, zweitens für chancengleiche Teilhabe in der Migrationsgesellschaft zu sorgen und drittens die Potenziale von Mobilität für den Aufbau von Kompetenzen und die wirtschaftliche Entwicklung in Partnerländern in den Blick zu nehmen.

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Stellungnahme | August 2020

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht vor, die Gültigkeit der Westbalkanregelung über den 31.12.2020 hinaus um drei Jahre zu verlängern, konkret bis zum 31.12.2023. Gleichzeitig schränkt der Entwurf die bisherige Westbalkanregelung allerdings ein, indem er eine Kontingentierung einführt und den bisher gültigen § 9 BeschV ausschließt. Die Stellungnahme diskutiert die Vor- und Nachteile des Referentenentwurfs und zieht das Fazit, dass die Verlängerung der Maßnahme im Falle der Westbalkan-Länder sinnvoll ist, eine solche Regelung für einzelne Staaten jedoch eine Ausnahme bleiben sollte.