Aufgaben

Unabhängige Politikberatung

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Integration und Migration sind zentrale Zukunftsthemen, die Politik und Gesellschaft auch in den nächsten Jahren vor erhebliche Herausforderungen stellen. Die Bundesregierung hat deswegen am 2. Dezember 2020 die Einrichtung eines Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) beschlossen. Er knüpft an die Arbeit des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration an, der 2008 von einem Konsortium privater Stiftungen gegründet wurde.

Aufgabe des Sachverständigenrats für Integration und Migration ist es laut Einrichtungserlass, die Politik in Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Zivilgesellschaft

  • über Entwicklungen, Problemstellungen und evidenzbasierte Lösungsansätze in den Bereichen Integration und Migration wissenschaftlich fundiert zu unterrichten, diese Entwicklungen zu beobachten und neutral und methodensicher zu bewerten,
  • handlungsorientiert zu beraten sowie zu aktuellen Fragen Stellung zu beziehen, um der öffentlichen und politischen Debatte Sachargumente zu liefern, die Information der Öffentlichkeit zu objektivieren und neue Impulse zu geben.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist in seinem Beratungsauftrag unabhängig. In seinen Bewertungen und Einschätzungen ist er allein wissenschaftlichen Kriterien verpflichtet. Seine Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten werden veröffentlicht.

Entsprechend des Einrichtungserlasses hat der Sachverständigenrat im Einzelnen folgende Aufgaben:

  • Er erstellt jährlich ein Gutachten (Jahresgutachten), leitet es der Bundesregierung im zweiten Quartal jeden Jahres zu und veröffentlicht es. Mit dem Gutachten verfolgt er den Anspruch, die Integrations- und Migrationspolitik in einer umfassenden Weise zu analysieren.
  • Der Sachverständigenrat für Integration und Migration erstellt eigeninitiativ zu Einzelfragen zusätzliche Positionspapiere oder gibt nach Aufforderung Stellungnahmen ab.
  • Der Sachverständigenrat für Integration und Migration veröffentlicht alle zwei Jahre eine empirisch gestützte Analyse des Integrationsklimas in Deutschland, die auch Bund, Länder und Kommunen umfassen kann (Integrationsbarometer). Für die Analyse, die verschiedene Gruppen berücksichtigt, werden Personen mit und ohne Migrationshintergrund befragt, sodass die Einschätzungen und Bewertungen verschiedener Bevölkerungsgruppen sichtbar werden.

Organisation

Dem interdisziplinär besetzten Sachverständigenrat gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, die in ihren Disziplinen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Integration und Migration verfügen müssen und auf wissenschaftlichem Gebiet international ausgewiesen sind. Die Mitglieder des SVR werden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesressorts und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration nach Konsultation des Vorsitzes für die Dauer von drei Jahren berufen. Eine in der Regel einmalige Wiederberufung ist zulässig. Grundlage der Berufung ist das Votum einer unabhängigen Findungskommission. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration wählt aus seiner Mitte für die Dauer von in der Regel drei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration wird bei seiner Arbeit von einer Geschäftsstelle unterstützt. Der Forschungsbereich ist Teil der Geschäftsstelle und dient dem Sachverständigenrat für Integration und Migration als erweiterter wissenschaftlicher Stab.

Die Kosten des Sachverständigenrats für Integration und Migration und der Geschäftsstelle trägt der Bund auf Grundlage der im jeweiligen Bundeshaushalt veranschlagten Mittel.

Anlässlich des zehnjährigen Bestehens im November 2018 blickten ehemalige und aktuelle SVR-Mitglieder, die fördernden Stiftungen sowie die SVR-Geschäftsstelle gemeinsam mit Gästen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf die integrations- und migrationspolitischen Entwicklungen des letzten Jahrzehnts und die Beiträge des SVR zurück. Film ab!

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