Der Sachverständigenrat
Dem interdisziplinär besetzten Sachverständigenrat gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, die in ihren Disziplinen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Integration und Migration verfügen müssen und auf wissenschaftlichem Gebiet international ausgewiesen sind. Die Mitglieder des SVR werden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesressorts und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration nach Konsultation des Vorsitzes für die Dauer von drei Jahren berufen. Eine in der Regel einmalige Wiederberufung ist zulässig. Grundlage der Berufung ist das Votum einer unabhängigen Findungskommission. Der Rat ist unabhängig und in der Wahl seiner Fragestellungen frei. In seinen Bewertungen und Einschätzungen ist der Sachverständigenrat allein wissenschaftlichen Kriterien verpflichtet.
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Die Geschäftsstelle
Der Rechtsträger des Sachverständigenrats ist eine gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin, deren Geschäfte Dr. Cornelia Schu leitet. Die Geschäftsstelle unterstützt die Arbeit des Sachverständigenrats durch wissenschaftliche Zuarbeit, in der Organisation und in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Forschungsbereich ist Teil der Geschäftsstelle und dient dem Sachverständigenrat für Integration und Migration als erweiterter wissenschaftlicher Stab. Dieser führt eigene anwendungsorientierte Forschungsprojekte durch und ergänzt die Arbeit des Sachverständigenrats.
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Die Gesellschafterin
Gesellschafterin der SVR gGmbH ist seit 2021 die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das die Finanzierung des Sachverständigenrats aus seinem Haushaltstitel zur Verfügung stellt. Hierfür sind im Jahr 2024 rd. 2,2 Mio. Euro veranschlagt. Zuvor hatte die Stiftung Mercator die Gesellschafterrolle inne. Die SVR gGmbH ist vom Finanzamt Berlin als gemeinnützig zum Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung anerkannt. Die Unabhängigkeit des Sachverständigenrats ist strukturell verankert: Das Gremium der Sachverständigen ist kein Organ der gGmbH, d.h. der Rat ist gegenüber der Gesellschafterin nicht berichtspflichtig.
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Das Kuratorium
Ein Kuratorium berät den Sachverständigenrat für Integration und Migration, überwacht die Geschäftsführung und führt durch einen aus seinen Mitgliedern gewählten Finanzausschuss die Aufsicht über das Budget. Die Mitglieder des Kuratoriums werden durch die Gesellschafterin für eine Amtszeit von vier Jahren berufen. Eine Wiederholung der Berufung ist zulässig.