Veranstaltungen – Sachverständigenrat
Integrationspolitische Handlungsspielräume und Steuerungsansätze auf Landesebene
Fachgespräch zum SVR-Jahresgutachten am 26. November 2018 in Dresden
Im Rahmen seiner regionalen Fachgespräche stellte der SVR das aktuelle Jahresgutachten „Steuern, was zu steuern ist: Was können Einwanderungs- und Integrationsgesetze leisten?“ am 26. November im Sächsischen Landtag vor. Der Fokus lag dabei auf den Möglichkeiten der Bundesländer, Integrationspolitik zu gestalten.
Der Sachverständige Prof. Dr. Hans Vorländer gab einen Überblick über die Rolle der Bundesländer bei der Integrationspolitik und lobte, dass die Bundesländer dem Thema immer größere Bedeutung beimessen. Das zeige sich unter anderem in der institutionellen und finanziellen Aufwertung. Vorländer betonte, dass Integrationspolitik kein eigenes Politikfeld darstelle, das sich klar abgrenzen lasse, sondern eng mit anderen Politikfeldern verwoben sei. Als Querschnittsthema betreffe Integration fast alle Bereiche: von Bildung und Kultur über Arbeitsmarkt und Gesundheit bis zu Wohnungsbau und Stadtentwicklung. Integration sei eine zentrale politische Zielvorgabe, die bei allen Entscheidungen, auf allen Ebenen und in allen Fachbereichen ‚mitgedacht‘ werden müsse. Dazu brauche es ein politisches Mainstreaming, so Vorländer.
Im besten Fall verschiebe sich der Schwerpunkt von Integrationspolitik dabei von Spezialmaßnahmen zu Allgemeinmaßnahmen. Eine zielgruppenspezifische Herangehensweise trete in den Hintergrund; stattdessen müssen die Regelstrukturen für Zugewanderte geöffnet werden. Wichtig sei dabei, dass die Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen aufeinander abgestimmt seien, betonte Vorländer. Spezielle Maßnahmen, z. B. Sprachkurse oder die Anerkennung von Berufsabschlüssen, dienen der zusätzlichen Unterstützung.
In der anschließenden vertraulichen Diskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft wurde erörtert, wie Integrationspolitik auf Landesebene verbessert werden kann und welche Vorteile ein Integrationsgesetz gegenüber einem Integrationskonzept als Steuerungsmaßnahme bietet. Dr. Cornelia Schu, Geschäftsführerin des SVR, moderierte die Diskussion und wies darauf hin, dass der SVR in seinem Gutachten zu dem Schluss komme, dass es weniger entscheidend sei, ob ein Gesetz oder ein Konzept den Rahmen für die Integrationspolitik darstellt, sondern es auf die Umsetzung ankomme. Die Diskussion drehte sich auch um die Frage, wie man dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland beispielsweise in der Bildung oder im Pflegebereich gewinnen könne. Die Diskutantinnen und Diskutanten waren sich einig, dass Sachsen hier in Konkurrenz zu anderen Bundesländern stehe und aktiv für sich werben müsse.