Veranstaltungen – Sachverständigenrat
Islamischer Religionsunterricht und kirchliches Arbeitsrecht: Zwei Fallbeispiele des staatlichen Umgangs mit religiöser Vielfalt im Einwanderungsland
Fachgespräch zum SVR-Jahresgutachten am 2. Juni in Düsseldorf
Wie sollen Politik und Recht auf den gesellschaftlichen Doppeltrend aus Säkularisierung und religiöser Pluralisierung angemessen reagieren? Die Frage des staatlichen Umgangs mit religiöser Vielfalt steht im Mittelpunkt des SVR-Jahresgutachtens 2016, das am 2. Juni bei einem Fachgespräch in Düsseldorf mit Akteuren aus Politik, Religionsgemeinschaften und Verbänden erörtert wurde. Im Fokus standen zwei unterschiedlich gelagerte Aspekte des staatlichen Umgangs mit Religion und religiöser Vielfalt: der islamische Religionsunterricht, der von vielen Bundesländern in den letzten Jahren etabliert und ausgebaut wurde und das kirchliche Arbeitsrecht, das das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften höher gewichtet als individuelle Freiheitsrechte der Arbeitnehmer.
Prof. Hacı Halil Uslucan, Stellvertretender Vorsitzender des SVR betonte in seiner Einführung, dass der Zusammenhang zwischen Religion und Integration oft überschätzt wird. Es gebe keine systematischen Belege dafür, dass Religion bzw. Religiosität die Teilhabe an Bildung und Arbeitsmarkt erschwere. Eine viel größere Rolle spiele der soziale Hintergrund. Die institutionelle Gleichstellung auch bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichts sei unbedingt zu begrüßen. Das SVR-Integrationsbarometer zeigt außerdem, dass es für diese konkrete Gleichstellung eine breite Zustimmung in der Bevölkerung gibt. Zudem ist die rechtlich-institutionelle Integration des Islam viel weitreichender und erfolgreicher als oft angenommen, so das Fazit des SVR-Jahresgutachtens.
In die Thematik des kirchlichen Arbeitsrechts führte SVR-Mitglied, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, ein. Er warf die Frage auf, ob das Festhalten an den bestehenden Sonderregelungen noch zeitgemäß sei. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels (insbesondere in der Altenpflege) werde eine arbeitsrechtliche Öffnung früher oder später notwendig werden, so Bauer. Die anschließende Diskussion mit allen Teilnehmenden moderierte SVR-Geschäftsführerin Dr. Cornelia Schu.
Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung, der Stiftung Mercator und der Vodafone Stiftung Deutschland durchgeführt.