Zukunftsszenarien für vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU
Berlin, 11. März 2025
Auf Einladung des International Centre für Migration Policy Development (ICMPD) nahm der Leiter des Bereichs Forschung, Dr. Jan Schneider, an einem Panel über die Zukunft des Aufenthalts von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in Deutschland und Europa teil. ICMPD ist eine internationale Organisation mit 21 Mitgliedsstaaten, die in mehr als 90 Ländern weltweit tätig ist und sich u.a. mit Überlegungen zur Zukunft des vorübergehenden Schutzes für Ukrainerinnen und Ukrainer in Europa befasst. Die von Martin Wagner (ICMPD) moderierte Veranstaltung, an der ferner Oleksandra Bienert, Vorstandsvorsitzende der Allianz Ukrainischer Organisationen e.V., Hans Ulrich Benra, Leiter der Task Force Ukraine im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), sowie Kamil Kisiel, Stellvertretender Abteilungsleiter Migration im polnischen Innenministerium als Vertreter der aktuellen polnischen EU-Ratspräsidentschaft, teilnahmen, war Teil der von der Konrad Adenauer Stiftung bereits zum dritten Mal ausgerichteten Konferenz „Café Kyiv“ in Berlin.
Die Veranstaltung verdeutlichte: während einige Mitgliedstaaten ihre Politik für den Übergang aus dem vorübergehenden Schutz anpassen, ist ein koordinierter Ansatz auf EU-Ebene nach wie vor wünschenswert. Die polnische Ratspräsidentschaft hat das Thema ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt, geht allerdings nicht davon aus, dass sich die EU rechtzeitig auf einen neuen Rechtsakt einigen könnte. Falls es zu einem Ausstieg aus dem vorübergehenden Schutz käme, würde dies Lösungen erfordern, die den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Das Auslaufen des vorübergehenden Schutzes erfordert sorgfältig gesteuerte Übergänge, um zu vermeiden, dass sowohl die Verwaltungen des Aufnahmelandes als auch die ukrainischen Einrichtungen, die sich auf eine eventuelle Rückkehr vorbereiten, überfordert werden. Hinsichtlich derjenigen, die bereits beschäftigt sind, schlug Dr. Schneider vor, dass deutsche Ausländerbehörden zusätzlich zu einem Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz auch Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit vergeben. Außerdem regte er an, die Ukraine in die Liste der nach der Beschäftigungsverordnung privilegierten Herkunftsländer aufzunehmen – dies könne ebenfalls Bleibeperspektiven für erwerbstätige Ukrainerinnen und Ukrainer schaffen, die an den Voraussetzungen der regulären Aufenthaltstitel scheitern. Für diejenigen, die zurückkehren möchten, sollten strukturierte Wege sowohl mit den Interessen der EU als auch mit den Erfordernissen des Wiederaufbaus in der Ukraine in Einklang gebracht werden, so dass auch ein nachhaltiger Reintegrationsprozess gewährleistet ist.
Weiterführender Links:
- Blog-Beitrag von ICMPD (Englisch)
- SVR-Kurzinformation „Wie lange ist vorübergehend? Lösungen für das Dilemma des temporären Schutzes von ukrainischen Kriegsflüchtlingen werden gebraucht„

