Zukunftsszenarien für vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU

Berlin, 11. März 2025

Auf Einladung des International Centre für Migration Policy Development (ICMPD) nahm der Leiter des Bereichs Forschung, Dr. Jan Schneider, an einem Panel über die Zukunft des Aufenthalts von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in Deutschland und Europa teil. ICMPD ist eine internationale Organisation mit 21 Mitgliedsstaaten, die in mehr als 90 Ländern weltweit tätig ist und sich u.a. mit Überlegungen zur Zukunft des vorübergehenden Schutzes für Ukrainerinnen und Ukrainer in Europa befasst. Die von Martin Wagner (ICMPD) moderierte Veranstaltung, an der ferner Oleksandra Bienert, Vorstandsvorsitzende der Allianz Ukrainischer Organisationen e.V., Hans Ulrich Benra, Leiter der Task Force Ukraine im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), sowie Kamil Kisiel, Stellvertretender Abteilungsleiter Migration im polnischen Innenministerium als Vertreter der aktuellen polnischen EU-Ratspräsidentschaft, teilnahmen, war Teil der von der Konrad Adenauer Stiftung bereits zum dritten Mal ausgerichteten Konferenz „Café Kyiv“ in Berlin.

Die Veranstaltung verdeutlichte: während einige Mitgliedstaaten ihre Politik für den Übergang aus dem vorübergehenden Schutz anpassen, ist ein koordinierter Ansatz auf EU-Ebene nach wie vor wünschenswert. Die polnische Ratspräsidentschaft hat das Thema ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt, geht allerdings nicht davon aus, dass sich die EU rechtzeitig auf einen neuen Rechtsakt einigen könnte. Falls es zu einem Ausstieg aus dem vorübergehenden Schutz käme, würde dies Lösungen erfordern, die den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Das Auslaufen des vorübergehenden Schutzes erfordert sorgfältig gesteuerte Übergänge, um zu vermeiden, dass sowohl die Verwaltungen des Aufnahmelandes als auch die ukrainischen Einrichtungen, die sich auf eine eventuelle Rückkehr vorbereiten, überfordert werden. Hinsichtlich derjenigen, die bereits beschäftigt sind, schlug Dr. Schneider vor, dass deutsche Ausländerbehörden zusätzlich zu einem Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz auch Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit vergeben. Außerdem regte er an, die Ukraine in die Liste der nach der Beschäftigungsverordnung privilegierten Herkunftsländer aufzunehmen – dies könne ebenfalls Bleibeperspektiven für erwerbstätige Ukrainerinnen und Ukrainer schaffen, die an den Voraussetzungen der regulären Aufenthaltstitel scheitern. Für diejenigen, die zurückkehren möchten, sollten strukturierte Wege sowohl mit den Interessen der EU als auch mit den Erfordernissen des Wiederaufbaus in der Ukraine in Einklang gebracht werden, so dass auch ein nachhaltiger Reintegrationsprozess gewährleistet ist.

Weiterführender Links:

Weitere Beiträge

Politischer Roundtable und Workshop: SVR beteiligt sich an MIDEM-Veranstaltung

Weiterlesen

Holger Kolb hält Vortrag für ostafrikanischer Delegation der Konrad Adenauer Stiftung

Weiterlesen

Nora Storz veröffentlicht Artikel im Journal of Community & Applied Social Psychology

Weiterlesen
Datenschutz
Diese Website verwendet Cookies. Einige von ihnen sind notwendig, während andere zur Webanalyse verwendet werden und uns dabei helfen, diese Website und Ihre Nutzer-Erfahrung zu verbessern. Durch die weitere Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung notwendiger Cookies zu. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl. Die Einstellungen können Sie jederzeit ändern.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Wir, Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH (Firmensitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Wir verwenden auf unserer Website folgende Cookies:
Anbieter Name des Cookies Zweck Typ
legalweb.io sp_dsgvo_cookie_settings Speichert die Einstellungen der Besucherinnen und Besucher, die im Cookie-Banner ausgewählt wurden. Laufzeit 1 Woche. 1
WPML _icl_current_language Dieses Cookie ist mit dem mehrsprachigen WordPress-Plug-in von WPML verknüpft. Es speichert einen Sprachwert für die Webseite. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 1
WPML wpml_referer_url Speichert die zuletzt angeforderte URL auf dem Front-End. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 1
SVR gGmbH PHPSESSID Bezeichnet das sog. Sitzungs-Cookie. Dieses referenziert die aktuelle Browser-Sitzung über eine sog. Session-ID. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 1
Matomo _pk_id.<Zeichenfolge> Speichert verschiedene Analysedaten, wie Besucherzahlen, Zeitintervalle, etc. Aus diesen können statistische Kennzahlen abgeleitet werden (Matomo). Laufzeit bis zum Sitzungsende. 2
Matomo _pk_ses.<Zeichenfolge>   Enthält selbst keine Daten. Immer, wenn dieser Cookie gesetzt wird, wird der Besucherzähler in „_pk_id“ inkrementiert (Matomo). 2
YouTube VISITOR_INFO1_LIVE   Versucht, die Benutzerbandbreite auf Seiten mit integrierten YouTube-Videos zu schätzen. Laufzeit 179 Tage. 3
YouTube YSC   Registriert eine eindeutige ID, um Statistiken der Videos von YouTube, die der Benutzer/die Benutzerin gesehen hat, zu behalten. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 3
YouTube CONSENT   Wird gesetzt, um die Zustimmung/Ablehnung des Nutzers/der Nutzerin der Datenschutzbestimmungen von YouTube zu speichern. Laufzeit 2 Jahre. 3
YouTube PREF   Speichert die Präferenzen des Nutzers/der Nutzerin. Laufzeit 8 Monate. 3
Twitter _ga   Speichert und zählt Seitenaufrufe (Analytik). Laufzeit bis zum Sitzungsende. 3
Twitter _gid   Speichert und zählt Seitenaufrufe (Analytik). Laufzeit 1 Tag. 3
Twitter _twitter_sess   Wird von Twitter verwendet, um (Empfehlungs-)Links und den Anmeldestatus zu überwachen. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 3
Twitter ctO   Dieses Cookie ermöglicht die Nutzung von Twitter-Funktionen, ohne sich anmelden zu müssen, und enthält einige Tracking-Informationen, die Twitter zur Verbesserung seiner Dienste verwendet. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 3
Twitter eu_cn   Dieses Cookie wird aufgrund der Twitter-Integration und der Sharing-Funktionen für die sozialen Medien gesetzt. Laufzeit 1 Jahr. 3
Twitter external_referer   Dieses Cookie wird verwendet, um die Nutzung von Schaltflächen zusammenzufassen. Laufzeit 1 Woche. 3
Twitter gt   Funktionsweise nicht bekannt. Weitere Informationen im Twitter-Hilfe-Center: https://help.twitter.com/de/rules-and-policies/twitter-cookies. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 3
Twitter guest_id   Dieses Cookie wird von Twitter gesetzt, um den Website-Besucher/-Besucherin zu identifizieren und zu verfolgen. Laufzeit 1 Jahr 10 Monate 23 Tage. 3
Twitter personalization_id   Dieses Cookie wird aufgrund der Twitter-Integrations- und Freigabefunktionen für die sozialen Medien gesetzt. Laufzeit 1 Jahr 9 Monate 16 Tage. 3
Datenschutz
Flagge DE
Diese Website verwendet Cookies. Einige von ihnen sind notwendig, während andere zur Webanalyse verwendet werden und uns dabei helfen, diese Website und Ihre Nutzer-Erfahrung zu verbessern. Durch die weitere Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung notwendiger Cookies zu. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl. Die Einstellungen können Sie jederzeit ändern.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Wir, Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH (Firmensitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Wir verwenden auf unserer Website folgende Cookies:
Anbieter Name des Cookies Zweck Typ
legalweb.io sp_dsgvo_cookie_settings Speichert die Einstellungen der Besucherinnen und Besucher, die im Cookie-Banner ausgewählt wurden. Laufzeit 1 Woche. 1
WPML _icl_current_language Dieses Cookie ist mit dem mehrsprachigen WordPress-Plug-in von WPML verknüpft. Es speichert einen Sprachwert für die Webseite. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 1
WPML wpml_referer_url Speichert die zuletzt angeforderte URL auf dem Front-End. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 1
SVR gGmbH PHPSESSID Bezeichnet das sog. Sitzungs-Cookie. Dieses referenziert die aktuelle Browser-Sitzung über eine sog. Session-ID. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 1
Matomo _pk_id.<Zeichenfolge> Speichert verschiedene Analysedaten, wie Besucherzahlen, Zeitintervalle, etc. Aus diesen können statistische Kennzahlen abgeleitet werden (Matomo). Laufzeit bis zum Sitzungsende. 2
Matomo _pk_ses.<Zeichenfolge>   Enthält selbst keine Daten. Immer, wenn dieser Cookie gesetzt wird, wird der Besucherzähler in „_pk_id“ inkrementiert (Matomo). 2
YouTube VISITOR_INFO1_LIVE   Versucht, die Benutzerbandbreite auf Seiten mit integrierten YouTube-Videos zu schätzen. Laufzeit 179 Tage. 3
YouTube YSC   Registriert eine eindeutige ID, um Statistiken der Videos von YouTube, die der Benutzer/die Benutzerin gesehen hat, zu behalten. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 3
YouTube CONSENT   Wird gesetzt, um die Zustimmung/Ablehnung des Nutzers/der Nutzerin der Datenschutzbestimmungen von YouTube zu speichern. Laufzeit 2 Jahre. 3
YouTube PREF   Speichert die Präferenzen des Nutzers/der Nutzerin. Laufzeit 8 Monate. 3
Twitter _ga   Speichert und zählt Seitenaufrufe (Analytik). Laufzeit bis zum Sitzungsende. 3
Twitter _gid   Speichert und zählt Seitenaufrufe (Analytik). Laufzeit 1 Tag. 3
Twitter _twitter_sess   Wird von Twitter verwendet, um (Empfehlungs-)Links und den Anmeldestatus zu überwachen. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 3
Twitter ctO   Dieses Cookie ermöglicht die Nutzung von Twitter-Funktionen, ohne sich anmelden zu müssen, und enthält einige Tracking-Informationen, die Twitter zur Verbesserung seiner Dienste verwendet. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 3
Twitter eu_cn   Dieses Cookie wird aufgrund der Twitter-Integration und der Sharing-Funktionen für die sozialen Medien gesetzt. Laufzeit 1 Jahr. 3
Twitter external_referer   Dieses Cookie wird verwendet, um die Nutzung von Schaltflächen zusammenzufassen. Laufzeit 1 Woche. 3
Twitter gt   Funktionsweise nicht bekannt. Weitere Informationen im Twitter-Hilfe-Center: https://help.twitter.com/de/rules-and-policies/twitter-cookies. Laufzeit bis zum Sitzungsende. 3
Twitter guest_id   Dieses Cookie wird von Twitter gesetzt, um den Website-Besucher/-Besucherin zu identifizieren und zu verfolgen. Laufzeit 1 Jahr 10 Monate 23 Tage. 3
Twitter personalization_id   Dieses Cookie wird aufgrund der Twitter-Integrations- und Freigabefunktionen für die sozialen Medien gesetzt. Laufzeit 1 Jahr 9 Monate 16 Tage. 3